Witwenrente

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Tulpe
schrieb am 26.09.2008, 15:49 Uhr
Hallo Hr. Fabritius,
mein Vater, ein deutscher aus Siebenbürgen, ist kürzlich verstorben.Er war in Rente und nun muss meine Mutter Witwenrente beantragen. Worauf müssen wir achten?? Kann es sein das Ihr die Witwenrente nicht gewährt wird?
Viele Grüße
Tulpe
Tulpe
schrieb am 04.10.2008, 14:35 Uhr (am 04.10.2008, 14:38 Uhr geändert).
Schade dass trotz so vieler Leser keine einzige Antwort zu dem Thema eingeht, es gibt sicher auch viele Betroffene die Witwenrenten beantragen. Ihre Erfahrungen wären sicher hilfreich.
Gruß - Tulpe.
getkiss
schrieb am 04.10.2008, 16:52 Uhr
Tulpe schrieb: Hallo Hr. Fabritius,
mein Vater, ein deutscher aus Siebenbürgen, ist kürzlich verstorben.Er war in Rente und nun muss meine Mutter Witwenrente beantragen. Worauf müssen wir achten?? Kann es sein das Ihr die Witwenrente nicht gewährt wird?
Viele Grüße
Tulpe

Das hängt von der Art der Rente die der Vater bekam ab und ob Ihre Mutter eine eigene Rente hat. Diese wird dann angerechnet mit einem bestimmten Betrag aus Ihrer Rente und es kann möglich sein (wie z.Bsp. bei mir auch, eigene Rente viel größer als die Anwartschaft meiner verstorbenen Frau) das überhaupt keine Hinterbliebenenrente ausbezahlt wird, ausser den ersten Monaten nach dem Tode.
Außerdem ist der Vertriebenenrechtliche Status Ihrer Mutter maßgebend und ob Sie nicht verpflichtet werden die Rente aus Rumänien zu beantragen, u.s.w.
Am besten lassen Sie/Ihre Mutter sich bei einem kundigen Rentenberater, z.Bsp. die Kanzlei Fabritius in München, beraten.
Viel Erfolg,
getkiss
Tulpe
schrieb am 18.10.2008, 13:58 Uhr
Danke Getkiss für die Antwort.

Mein Vater hatte Altersrente aus der gesetzlichen RV. Meine Mutter (anerkannt als Vertrieben)hat auch eine kleine Altersrente. Die Altersrente der Mutter übersteigt nicht 55% aus der Altersrente des Vaters.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 18.10.2008, 23:21 Uhr
Hallo Tulpe,
die gestellten Fragen lassen sich aus den Angaben nicht so einfach beantworten, es hängt von viel mehr Faktoren ab (Zuzug des Vaters, der Mutter, Rentenbeginn der Vorrente etc.) Es bleibt hier wirklich nur eine Fallprüfung übrig, wenn Sie wissen wollen, ob nicht etwas falsch gemacht werden kann (worden ist).
Viele Grüße
Ursula
schrieb am 09.03.2009, 10:13 Uhr
Hallo Hr. Dr. Fabritius,
habe ein ähnliches Problem wie das erst geschilderte:
mein Vater, ein deutscher aus Siebenbürgen, ist kürzlich mit 90 verstorben.Er war in Rente und nun muss meine Mutter Witwenrente beantragen. Sie selber hat eine sehr geringe Eigenrente.
Frage : müssen wir Formular E207, und R851 + rum. Arbeitsbuch an die Deutsche Rentenversicherung schicken ? Was passiert, wenn wir es nicht tun ?
Meine Mutter kann sich aus finanziellen Gründen keinen Rechtsstreit leisten.

mfG Ursula

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