Vereinsamungsbescheid

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Ana
schrieb am 15.02.2009, 14:39 Uhr
Hallo zusammen,
meine Mutter hat einen Aufnahmebescheid aus dem Jahr 1993. Nachdem mein Vater verstorben ist, möchte ich Sie jetzt nach Deutschland nehmen. Das Bundesverwaltungsamt in Kön teilte mir telefonisch mit, dass sie wohl einen so genannten Vereinsamungsbesheid hat, den Sie in Friedland auf die Rechtmäßigkeit übeprüfen lassen müßte. Es wurde auch das BVerwG-Urteil v. 03.03.1998 -9 C 51.96 erwähnt, wonach diese Bescheide von 1993 nicht rechtmäßig seien. Mir wurde empfohlen mit einer Vollmacht meiner Mutter beim BVA Friedland den Bescheid auf die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
WElche Erfahrungen haben Sie mit solchen Bescheiden und welche Chanse habe ich überhaupt noch meine Mutter, die eine Deutsche ist, hierher zu bringen?
Reicht für die Vertretung meiner Mutter eine von ihr unterschrieben Vollmacht?

Viele Grüße

Ana
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 15.02.2009, 14:58 Uhr
Hallo Ana,
wenden Sie sich mit einer Kopie des Bescheides an den
Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.,
Karlstraße 100 · 80335 München · Telefon: 089/236609-0
Fax: 089/236609-15.
Der Bundesrechtsreferent des Verbandes wird Ihnen auf Ihre Fragen antworten.
Grüße
E. Graeff

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