Zwischenstaatliches Rentenverfahren

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Bartl Franz
schrieb am 16.02.2009, 14:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius,

ich beziehe seit 01.05.2007 Altersrente. Das Formular E207 hatte ich bereits am 25.03.07 nachgereicht und die Verschiebung der Antragsgleichstellung beantragt. Nun bekam ich einen Fragebogen zur Einleitung des zwischenstaatlichen Rentenverfahrens EU/EWG Nr. 1408/71 und 574/72. Ich wurde aufgefordert, folgende Vordrucke auszufüllen
1.) Vordruck E207 (doch bereits am 25.03.07 erledigt?)
2.) Ergänzungsfragebogen zu E207D-Rumänien (ist neu?)
und das rumänische Arbeitsbuch beizufügen (habe ich als Lehrer nie besessen!)
Abschließend wird darauf hingewisen, dass mir ggf. Verlust des deutschen Rentenanspruchs und Rückforderung der entstandenen Überzahlung bzw. Verrechnung der Überzahlung mit der Nachzahlung... (Art. 111 Verordnung Nr. 574/72 EWG) drohen.

Können Sie mir weiterhelfen? Wie soll ich mich verhalten.

Besten Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Bartl
mf-bart@t-online.de
Fabritius (Moderator)
schrieb am 17.02.2009, 08:43 Uhr
Hallo Herr Bartl,

die zwischenstaatliche Rentenberechnung bei der deutschen Rente muss bei jeder Person durchgeführt werden, daher ist das Formular E207 und das Arbeitsbuch erforderlich. Es hat nichts mit der Rente aus Rumänien in Lei zu tun. Achten Sie aber darauf, dass Sie keine Fragen zu einer Bankverbindung beantworten und betonen Sie ausdrücklich, dass Sie an der Erklärung zum Aufschub des Leistungsbeginns festhalten. Dieses können Sie zur Not per Hand auf das Formular dazuschreiben.

Viele Grüße

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