Arbeitsbuch...

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bhw08
schrieb am 25.02.2009, 20:15 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

ich habe soeben im letzten Beitrag gelesen, dass man bei der Antragstellung der Altersrente das Arbeitsbuch vorlegen muss. Frage: Wer stellt es aus? Gibt es lange Wartezeiten? Gibt es sogen. Verjährungsfristen? Mein Arbeitsverhältnis datiert aus den Jahren 1977-1980.
Vielen Dank für Ihr feedback!
Mit freundlichen Grüßen
Dieners
schrieb am 27.02.2009, 15:31 Uhr
Hallo bhw08,

das Arbeitsbuch müsste entweder bei Ihrem letzten Arbeitgeber oder - falls dieser nicht mehr existiert - bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung vorliegen.

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