BSG/ AZ B 4 RA 92/07 R

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lszoecs
schrieb am 09.03.2009, 10:16 Uhr
" Aufgrund des anhängigen Revisionsverfahren beim BSG unter dem o. g. AZ stimmen wir Ihrem Vorschlag, das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung durch das BSG weiterhin ruhen zu lassen zu." Dies steht im Schreiben v. 17.12.07 der Deutschen Rentenversicherung an mich nach meinem Widerspruch gegen die 40% -ige Rentenkürzung für die in Rumänien zurückgelegten Zeiten. Bedeutet die Nachricht v. 07. März - Einstellung der Tätigkeit der Interessengemeinschaft gegen 40%-Rentenkürzung -, dass die Betroffenen von einer für uns positiven Entscheidung des BSG endgültig Abschied nehmen können ?

Danke für evtl. sachkundigen Kommentar !!!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 30.03.2009, 21:33 Uhr (am 30.03.2009, 21:37 Uhr geändert).
Sie ziehen aus dem Hinweis des Gerichtes den falschen Schluss. Dieser Hinweis hat zu dem damaligen Zeitpunkt bedeutet, dass die Prüfung der 2006 erlassenen Übergangsvorschriften damals abgewartet wurde. BSG-Verfahren zu diesem Thema wurden aber inzwischen gem. § 171 SGG wieder in die erste Instanz an ein Sozialgericht verwiesen. Konkret Ihr Aktenzeichen kenne ich nicht, es wundert mich etwas, dass es aus dem JAhre 2007 sein soll. Es vielleicht könnte eine Neuvergabe für ein vorher ruhendes Verfahren sein.

Die Übergangsvorschriften (Art. 6 § 4 c FANG) wurden inzwischen geprüft, leider mit dem Ergebniss, dass diese nicht weiter angreifbar sind.

(Nur) aus diesem Grund wurde dann die Tätigkeit der Interessengemeinschaft beendet.

Vereinfacht gesagt: jeder, der nicht unter diese Übergangsvorschriften fällt, kann leider nichts mehr gegen die Kürzung machen. Sie können Ihr Verfahren also dahingehend prüfen, ob Sie von den Übergangsvorschriften erfasst werden. Dann können Sie die Behörden an den Erlass des entsprechenden Bescheides erinnern. Sonst können Sie Ihr Verfahren beenden.

Viele Grüße
lszoecs
schrieb am 31.03.2009, 08:31 Uhr
Vielen Dank für Ihren Kommentar !!

Freundliche Grüße

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