alterrsente

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matilda
schrieb am 06.04.2009, 11:08 Uhr
Hallo Herr Fabritius,
Ich habe für mein Vater jetzt antrag für Regelaltersrente gestellt. Am 24.03.09 hat er ein schreiben bekommen mit dem formular E207 und R851 die er bis 20.04.09 zurückschicken soll.Er hat bis jetzt Erwerbunfähigkeitsrente bekommen seit 2000 und es gab keine problemen. Er ´hat einen Vertriebenenausweiss.Am 25.03.09 kam dann ein anderes schreiben mit eine mitteilung über eine vorläufige Leistung. Er hatte 2 Schlaganfälle und kann nicht mehr schreiben und reden. Muss ich eine Vollmacht machen und von Notar beglaubigen lassen...oder von einen Arzt...damit ich Ihn vertreten kann bei der DRV. Er kann nur noch unterschreiben. E207 muss ich ausfüllen, aber R851 nicht,oder? Ist das noch aktuell mit der Verschiebung des Leistunges der Rente aus Ro?? Würde micht freuen wenn Sie mir antworten könnten. Danke im voraus.
MfG, Matilda R.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 07.04.2009, 18:03 Uhr
Hallo Mathilda,

es reicht eine normale (selbst geschriebene) Vollmacht, die der Vater unterschreibt. Diese wird von den Rentenbehörden akzeptiert.

Alle anderen Fragen (E 207, 851 etc) wurden hier bereits so oft beantwortet, dass ich Sie bitte, die Berichte dazu zu lesen, weitere Wiederholungen sind für alle anderen Leser nicht interessant.
Viele Grüße
matilda
schrieb am 07.04.2009, 21:51 Uhr
Hallo Herr Fabritius,
Vielen Dank für ihre Antwort. Es hat mich sehr gefreut.
MfG, Matilda

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