Rentenfrage

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srd
schrieb am 09.04.2009, 15:29 Uhr
Wir haben Anfang 2008 neben dem Formular E207 auch V712 ausgefüllt, aber nicht E851.
Obwohl es damit vergleichbar ist?Oder nicht vergleichbar?
Wir bekommen schon beide Rente.

Kann das trotdem auch eine Rentenzahlung aus Rumänien veranlassen und ein Rentenbescheid nach Deutschland geschickt werden?

Kann man auch noch in diesem Fall eine Erklärung zur verschiebung des Leistungsbeginns der Rente aus Rumänien bei der deutschen Rentenversicherung abgeben?

Fabritius (Moderator)
schrieb am 09.04.2009, 17:13 Uhr
Das Formular V712 kenne ich nicht.

Den Rentenantrag in Rumänien veranlasst automatisch jeder Rentenantrag iN Deuschland ab dem 1.6.2006 (Antragsgleichstellung: der Antrag aus Deutschland gilt als Antrag auch in Rumänien), WENN nicht eine schriftliche Erklärung zum Leistungsaufschub abgegeben worden ist. Diese ist bei jeder Altersrente möglich.

Viele Grüße

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