Altersrente FRG

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

karmami
schrieb am 08.05.2009, 23:21 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
meine Mutter bezieht seit Januar 2008 Altersrente und ist bei der Beantragung Ihrer geschätzten Empfehlung gefolgt. Sie hat von der Möglichkeit zur Verschiebung der Antragsgleichstellung Gebrauch gemacht. Die Rente lt. Bescheid wurde ab Januar 2008 regelmäßig überwiesen. Nun wurde meine Mutter von einem Schreiben der DRV mit folgendem Wortlaut überrascht: "...der rumänische Versicherungsträger bittet um Übersendung des kompletten Arbeitsbuches in beglaubigter Kopie. Sollten Sie das Arbeitsbuch nicht mehr vorlegen können, bitten wir um genaue schriftliche Angabe, wo es verblieben ist."
Meiner Mutter liegt keine beglaubigte Kopie des Arbeitsbuches vor und ihr ist auch nicht bekannt, wo sich das Buch befindet. Das müssten die rumänischen Behörden doch eher wissen. Die Arbeitszeiten in Rumänien wurden in Form einer adeverinta belegt und anerkannt.
Welche Formulierung an die DRV ist empfehlenswert? Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir danken Ihnen sehr für Ihr unermüdliches Engagement, Ihre Hilfsbereitschaft und Ihren Einsatz für unsere spezifisch siebenbürgischen Belange.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 09.05.2009, 14:46 Uhr
Hallo. Die rumänische Behörde benötigt die Daten unabhängig vom Rentenverfahren dort, weil das Formular E207 auszufüllen und eine Bescheinigung nach EU-Recht für die abschließende Berechnung der in Deutschland zu zahlenden Rente aus Rumänien nötig ist. Daher empfehle ich das Arbeitsbuch in beglaubigter Kopie oder eine andere Adeverinta (meist aus dem Arbeitsbuch als Sammelabschrift erstellt) an die Behörde zu senden.

Viele Grüße

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.