Rente aus Rumänien

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Chr.
schrieb am 09.05.2009, 10:27 Uhr
Sehr geehter Herr Fabritius,
ich wende mich mit einer großen Bitte um Antwort an Sie.
Wenn keine Aufschuberkärung abgegeben wurde und inzwischen schon ein Bescheid der Rum.Rentenbehörden mit der Höhe der zu erwartenden Rente vorliegt und eine Art Lebensnachweis geschickt wurde,meine Frage, gibt es noch einen Weg, dass Ganze rückgängig zu machen? Ich befürchte,dass für 1 Jahr von der DRV Rückzahlungen gefordert werden,ohne das etwas aus Rumänien überwiesen wird.Gibt es vielleicht Fälle, wo tatsächlich die Rente aus Rum.nach Deutschland und in Euro überwiesen wird? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 09.05.2009, 14:54 Uhr
Hallo. Nein, in einem solchen Fall kann man leider nichts rückgängig machen. Das Rumänische Recht lässt einen Verzicht nicht zu, auch wäre dieser in Deutschland rentenschädlich wegen § 46 SGB I. Es gibt aber inzwischen einige Fälle (Angaben der Rentenbehörden in Deutschland schwanken zwischen 60-1000), in denen Euro nach Deutschland kommen. Ich würde jedenfalls keinen Abzug von der Deutschen Rente akzeptieren, wenn nicht VORHER der gleiche Betrag aus Rumänien auf dem Konto in Deutschland eingegangen ist. Sollte ein Kürzungsbescheid kommen, würde ich sofort Widerspruch (der von der Behörde in diesen Fällen automatisch abgelehnt wird) und dann Klage einlegen.

Viel Erfolg
Chr.
schrieb am 09.05.2009, 18:36 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,
vielen Dank für die schnelle Antwort und Empfehlung.
Heute kam Post von der DRV darin schreibt,dass nur dann die Nachzahlung zurückgefordert und monatlicher Betrag abgezogen wird, wenn tatsächlich die Überweisung der Rente aus Rum.einsetzt.Hoffentlich kann man sich darauf verlassen (vor allem die regelmäßige Überweisung aus Rum).
Alles Gute und nochmal Danke.

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