Widerspruchsverfahren - Fiktivabzug - Vergleich

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MF
schrieb am 05.10.2009, 13:57 Uhr (am 05.10.2009, 14:12 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Dr.Fabritius,
habe von der Rentenversicherung Bund folgendes Schreiben erhalten: mit Ihrem Widerspruch wenden sie sich gegen die fiktive Anwendung des FRG. Zu dieser Problematik sind zahlreiche Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anhängig. In letzter Zeit sind die Rentenversicherungsträger bestrebt, diese Gerichtsverfahren durch einen VERGLEICH zu beenden. Hauptgrund für den Abschluss des VERGLEICHS ist die Tatsache, dass Rentenzahlungen aus Rumänien mittlerweile regelmäßig realisiert werden können.Hierfür schlagen wir Ihnen den Abschluß folgender Vereinbarung vor:

1.Sie
-Verzichten auf den bisher erklärten Aufschub
- wirken am Verfahren zur Rentenfeststllegung in Rumänien mit
2.Die Deutsche Rentenversicherung Bund
- nimmt ihre Feststellungen über die Fiktivabrechnung im Bescheid vom 27.03.2009 zurück und
-übernimmt dem Grunde nach DIE KOSTEN FÜR das Widerspruchsverfaren zu 4/5.

Können Sie mir weiterhelfen? Wie soll ich mich verhalten?

Besten Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
MF
Fabritius (Moderator)
schrieb am 06.10.2009, 11:36 Uhr
Hallo,

wenn der Vergleich um volle Kostenerstattung (nicht 4/5!) ergänzt wird, dann ist er in den meisten Fällen OK. Der Wortlaut ist genau zu prüfen, weil oft die Rückwirkung fehlt und Fiktivabzug in der Vergangenheit bestehen bleibt. Das kann man aber nur mit Kenntnis der Einzelheiten des Falles prüfen.

Die Kostenquote ist nur dann wichtig, wenn auch Kosten entstanden sind (z.B. durch Vertretung). Wenn keine Kosten entstanden sind, ist auch die Quotelung egal (von Nichts 4/5 bleibt Nichts).

Grüße

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