Gästebuch - Fremdenrentengesetz

21.03.2008, 16:05 Uhr

Kristina v. Alvensleben aus Hannover

Fremdenrentengesetz

Hallo Fabritius ich habe eine Frage bezüglich meiner Mutter. Meine Eltern sind 1978 aus der Udssr in die DDR und 1989 in die BRD ausgewandert. Meine Mutter ist seit 1999 in Rente, diese wurde gem. § 22 FRG mit einem Quotienten von 0,6 berechnet. Nunmehr hat sie sich an die BfA, mit der Bitte um Neuberechnung ihrer Rente gewandt. Als Antwort bekam sie eine Absage, da wie in § 4c II Nr. 3 FANG erläutert, über ihren Rentenantrag rechtskräftig entschieden wurde. Nun habe ich sie gebeten einen Widerspruch an die BfA zu schicken, mit dem Verweis, dass eine Begründung nachgereicht wird. (Um die Frist zu wahren) Leider habe ich keine Ahnung von Rentengesetzen, versuche mich aber einzulesen. Nun meine Frage an Sie: Gibt es trotz Versäumnis der Frist nach § 4c II Nr. 3 FANG eine Möglichkeit der Neuberechnung und damit eine Erhöhung der Rente? Vielen Dank im Vorraus.

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