Die wirtschaftlichen Leistungen der Siebenbürger Sachsen


Kann Unrecht verjähren ?

Antwort frei nach Radio Eriwan: Im Prinzip ja - wenn niemand ernsthaft etwas dagegen unternimmt !
Als eine der kleinsten ostdeutschen Landsmannschaften greifen wir mit dieser Ausstellung auch ein Thema auf welches in den deutschen Medien leider kaum Beachtung gefunden hat. Es ist unverständlich, daß heimische Politiker das Thema der entschädigungslosen Enteignungen durch ehemalige totalitäre Staaten als absolutes Tabu-Thema betrachten und daß selbst die nachstehende Resolution des US-Repräsentantenhauses in der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt gemacht wurde. Lesen Sie hier den originalen Wortlaut dieser Resolution:

Resolution des US-Repräsentantenhauses vom Oktober 1998 betreffend Eigentum, das von Kommunisten enteignet wurde

Totalitäre Regime, einschließlich kommunistischer und faschistischer Diktaturen, haben unermeßliches Leid und unvorstellbare Verluste verursacht. Sie haben nicht nur alle denkbaren Menschenrechte mißachtet, sondern die seelische Kraft der Menschen selbst zerstört.

Die Verbrechen des Kommunismus umfaßten insbesondere die organisierte und systematische Vernichtung von Privateigentum, einschließlich Grundeigentum, persönlichen Vermögen, Geschäftsvermögen und Geldvermögen im Besitz von Einzelpersonen und Gemeinden.

Die Enteignung von Eigentum ohne Entschädigung seitens totalitärer Regime machte Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft oder ihrer Opposition gegenüber diesen Regimen zu den Leidtragenden.

Bestimmte Personen und Gemeinden wurden zweimal enteignet ohne jegliche Entschädigung, zuerst durch die Nazis und ihre Kollaborateure und anschließend durch kommunistische Regime. Kirchen, Moscheen und sonstige religiöse Besitztümer, sowie Krankenhäuser, Schulen, Waisenhäuser im Besitz der religiösen Gemeinden wurden zerstört und konfisziert, um die geistige Haltung und Loyalität der religiösen Menschen sowie die Religionsgemeinschaften zu zerstören.

Flüchtlinge aus kommunistischen Ländern wurden häufig zusätzlich zu ihrer unrechtmäßigen Enteignung gezwungen, auf ihre Staatsangehörigkeit zu verzichten, um sich selbst und ihre Familie vor den Repressalien der Kommunisten, die in ihren Ländern regierten, zu schützen.

Die der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beigetretenen Staaten haben vereinbart, die volle Anerkennung und den Schutz aller Arten von Eigentum sowie den Schutz des Rechts auf unverzügliche, gerechte und effektive Entschädigung im Falle einer widerrechtlichen Enteignung von Privateigentum zur Nutzung für öffentliche Zwecke zu erzielen und zu wahren.

Die Länder von Zentral- und Osteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien sind nach dem Kommunismus im Übergang zur Demokratie begriffen. Viele Länder begannen bereits mit dem schwierigen und schmerzlichen Versuch, das Unrecht der früheren totalitären Staaten wiedergutzumachen.

Zahlreiche Länder in Zentral- und Osteuropa haben Gesetze erlassen, die eine Rückgabe von illegal und unrechtmäßig in Besitz genommenen, nationalisierten, beschlagnahmten oder auf sonstige Weise enteigneten Besitztümern vorsehen. Juristische oder administrative Einschränkungen, die vorschreiben, daß Antragsteller Einwohner oder Staatsangehörige des Landes sein müssen, von dem sie die Herausgabe von oder die Entschädigung für unrechtmäßig enteigneten Besitz fordern, sind willkürlich, diskriminierend und ein Verstoß gegen das internationale Recht.

Die rechtsstaatlichen Verordnungen und die demokratischen Normen schreiben vor, daß die Maßnahmen von Regierungen und ihren administrativen Behörden nach Maßgabe der von den Parlamenten oder gesetzgebenden Körperschaften erlassenen Gesetze ausgeübt werden, wobei diese Gesetze den internationalen Menschenrechtsnormen Rechnung tragen müssen.

Es wurde deshalb beschlossen, daß das US-Repräsentantenhaus

die Bemühungen zahlreicher zuvor totalitärer Staaten, sich mit der vielschichtigen und schwierigen Frage des Status von widerrechtlich enteigneten Besitztümern zu befassen, begrüßt;

Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben, auffordert, widerrechtlich enteigneten Besitz den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben oder, wenn eine Rückgabe nicht möglich ist, unverzüglich eine rechtmäßige und rechtswirksame Entschädigung zu bezahlen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und in einer Weise, die gerecht, allgemeinverständlich und fair ist;

zur Rückgabe von unrechtmäßig enteigneten Besitztümern an Religionsgemeinschaften auffordert;

Kroatien, die Tschechische Republik, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und sonstige Nationen, deren Gesetze oder Verordnungen die Rückgabe von oder die Entschädigung für unrechtmäßig enteignetes Vermögen auf Personen beschränkt, die im Land wohnen oder Staatsangehörige des Landes sind, von dem die Rückgabe oder Entschädigung verlangt wird, auffordert, diese Einschränkungen aufzuheben und

frühere totalitäre Staaten auffordert, Gesetze, die eine Rückgabe von oder Entschädigung für widerrechtlich enteignetes Vermögen vorsehen, zu erlassen und wirkungsvoll in Kraft zu setzen.

Das Repräsentantenhaus wird eine Kopie dieses Beschlusses an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika weiterleiten.

Aus Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.10.1998

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion


Flucht - Deportation - Enteignung - Entrechtung

Quelle: Aus der Reihe "Die Siebenbürger Sachsen vor 50 Jahren" Heft "Flucht - Deportation - Enteignung - Entrechtung" von Dr. Michael Kroner und Horst Göbbel

Herausgeber: Bundesreferat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.

Bezugsquelle: Dr. Michael Kroner, Tel. +49 (0)911 69 19 09