12. Oktober 2001

Neues Mitgliederkonzept der SJD

Die Bundesjugendleitung der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD) wird zum VI. Jungsachsentag, der am 28. Oktober in der Jugendherberge Tübingen stattfinden wird, das mittlerweile vollständig ausgearbeitete Mitgliederkonzept in Verbindung mit den notwendigen Änderungen in der Jugendordnung zur Abstimmung vorlegen. Zur Information und besseren Meinungsbildung im Vorfeld des Jungsachsentags werden im Folgenden die wesentlichen Eckdaten des Mitgliederkonzepts vorgestellt.
Die Idee eines Mitgliederkonzepts wurde schon beim V. Jungsachsentag 1998 den dort anwesenden Jugendvertretern vorgestellt. Die Bundesjugendleitung wurde beauftragt, den Entwurf des Mitgliederkonzepts auszuarbeiten, die notwendigen formellen Schritte innerhalb der Landsmannschaft einzuleiten und ein fertiges Mitgliederkonzept zum VI. Jungsachsentag zur erneuten Abstimmung vorzulegen. Diese Prozesse sind inzwischen vollständig abgeschlossen, so dass zur Umsetzung der Konzeption nur noch die Zustimmung des Jungsachsentags, des höchsten Gremiums der SJD, aussteht. An dieser Stelle sei betont, dass durch das Mitgliederkonzept keineswegs eine Abspaltung von der Landsmannschaft angestrebt wird.
1. Warum überhaupt ein Mitgliederkonzept?
- Der Beitritt und die Mitgliedschaft zur SJD sind bisher sehr undifferenziert und uneindeutig geregelt. Durch die Familienmitgliedschaft werden Jugendliche zum Teil ohne ihr Wissen zu SJD-Mitgliedern.
- Ein SJD-Mitglied hat derzeit keinerlei Vorteile gegenüber einem Nicht-Mitglied.
- Eine Mitgliedschaft kann in der derzeitigen Handhabe kaum Zugehörigkeitsgefühl wecken.
- Eine effektive Mitgliederverwaltung ist momentan nahezu unmöglich.
- Mitglieder werden, wenn überhaupt, nur über die Leiter von Jugendgruppen erreicht. Tritt das Mitglied aus der Gruppe aus oder löst sich die Gruppe auf, so endet damit auch der Kontakt des Mitglieds zur SJD.
- Mitglieder, die nicht in Gruppen engagiert sind, werden nur über die verbandseigene Zeitung über die laufenden Aktivitäten der SJD informiert und nicht direkt angesprochen, wie in anderen Vereinen üblich.

2. Welche Vorteile bringt das Mitgliederkonzept für den Einzelnen mit sich?
- Jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, selbst über eine Mitgliedschaft in der SJD zu entscheiden, d.h. der Beitritt zur SJD geschieht bewusst.
- Durch einen bewussten Beitritt wird das Zugehörigkeitsgefühl gefördert.
- SJD-Mitglieder werden künftig Vorteile gegenüber Nicht-Mitgliedern haben: Beispielsweise werden sie bei Veranstaltungen bevorzugt berücksichtigt; zudem werden Teilnahmebeiträge und Eintrittsgelder für SJD-Mitglieder günstiger sein als für Nicht-Mitglieder.
- SJD-Mitglieder sollen künftig direkt zu allen Veranstaltungen eingeladen werden, so dass ein Informationsfluss auch bei nicht-organisierten Jugendlichen, die ihr Interesse durch einen Beitritt dokumentiert haben, gewährleistet wird.
- SJD-Mitglieder sollen einen Ausweis erhalten, der sichtbar auf die Mitgliedschaft in der SJD hinweist.
- Durch eine wesentlich verbesserte Mitgliederverwaltung ist die Gefahr, dass Mitglieder beispielsweise durch Umzug „verloren gehen“, wesentlich geringer. Außerdem kann die SJD mit einer genauen Mitgliederzahl aufwarten, was derzeit unmöglich ist.

3. Geplante Mitgliederbeiträge (in Anlehnung an die Beiträge der Landsmannschaft und deren Verwendung)
- Ein beitragspflichtiger Beitritt zur SJD ist ab 14 Jahren möglich und endet mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Anschließend besteht die Möglichkeit, mit einem Beitrag von 25 DM pro Jahr Fördermitglied der SJD zu werden.
- Ab 14 Jahren bis einschließlich zum Alter von 18 Jahren zahlt ein SJD-Mitglied 25 DM pro Jahr.
- Ab 18 Jahren zahlt ein in der Ausbildung befindlicher Jugendlicher jährlich 62 DM und bezieht zugleich die Siebenbürgische Zeitung.
- Ein erwachsenes, berufstätiges SJD-Mitglied bezahlt 74 DM pro Jahr, einschließlich des Bezuges dieser Zeitung.
- Die Beiträge dienen nicht dazu, eine Selbstfinanzierung der SJD einzuleiten. Sie sind eher von symbolischem Charakter. Dementsprechend kommen die Zahlungen im Endeffekt wieder dem Jugendmitglied zugute.
- Der Mitgliedsbeitrag von 25 DM wird wie folgt aufgeteilt:
10 DM an die Landesjugend des Mitglieds,
10 DM an die durch das Mitglied in der Beitrittserklärung angegebene SJD-Gruppe (wird keine angegeben, verbleibt der Anteil in der Bundesjugend),
4 DM an die Bundesjugend der SJD und
1 DM an die Geschäftsstelle der Landsmannschaft als Verwaltungskostenpauschale.

4. Weiteres Vorgehen:
- Stimmt der Jungsachsentag zu, so wird die neu gewählte Bundesjugendleitung damit beauftragt, alle notwendigen verwaltungstechnischen Umstellungen (Beitrittserklärungen, Mitgliederdatei, -ausweise, Anschreiben der Mitglieder etc.) in Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle der Landsmannschaft einzuleiten.
- Start bzw. Forcierung der Mitgliederwerbung.
Wir, die derzeitige Bundesjugendleitung inklusive aller Jugendvertreter aus den Ländern, sind davon überzeugt, dass das Mitgliederkonzept und dessen Umsetzung eine der wichtigsten mittelfristigen Aufgaben und Ziele der SJD ist. Ein derartiges Konzept ist für die weitere Arbeit der SJD unerlässlich und ermöglicht, auch in Zukunft eine große oder immer größer werdende Zahl von Jugendlichen anzusprechen, über unsere Veranstaltungen und Themen auf dem Laufenden zu halten und ein Zugehörigkeitsgefühl zu entwickeln. Die SJD kann nur dann entsprechend Gehör in der Öffentlichkeit findent, wenn sie auf eine funktionierende Organisationsstruktur mit gesicherten Mitgliederzahlen verweisen kann.
Wir hoffen, dass der Jungsachsentag uns in diesem Anliegen durch seine Zustimmung entsprechend unterstützt.

Die Bundesleitung der SJD


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 16 vom 15. Oktober 2001, Seite 13)

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