21. März 2002

Deutsche in Rumänien: Benachteiligung bei Bodenrückgabe beseitigt

Die deutsch-rumänische Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien trat am 14. und 15. März in Berlin zu ihrer neunten Sitzung zusammen. Erstmals wurde die Tagung unter Einbeziehung der Unterkommission Kultur für die deutsche Minderheit in Rumänien durchgeführt. Im Sitzungsprotokoll wird als positives Ergebnis festgehalten, dass die Benachteiligung der Angehörigen der deutschen Minderheit bei der Restitution von Grund und Boden in Rumänien aufgehoben wurde.
Die rumänische Seite teilte in Berlin mit, „dass in Bezug auf die Restitution von Grund und Boden an die Angehörigen der deutschen Minderheit die Eilverordnung Nr. 102/2001 der rumänischen Regierung von den beiden Kammern des rumänischen Parlaments so korrigiert wurde, dass nunmehr einer Rückführung in Privateigentum nichts mehr im Wege steht, sobald das entsprechende Gesetz im Amtsblatt von Rumänien verkündet ist.“ Dieser erfreuliche Aspekt steht denn auch im Zentrum einer Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und Co-Vorsitzenden der deutsch-rumänischen Regierungskommission, Jochen Welt, MdB. Nachdem Welt daran erinnert, dass die deutsche Seite wiederholt darauf gedrängt hat, die Diskriminierung der Rumäniendeutschen durch deren Ausschluss von der Landrückgabe zu beseitigen – auch seitens der Landsmannschaft gab es diesbezügliche Demarchen –, stellt er zufrieden fest: „Einer Restitution von Grund und Boden an Rumäniendeutsche steht nunmehr nichts mehr entgegen. Die in der Regierungskommission anwesenden fünf rumänischen Präfekten sagten zu, bei der Umsetzung der Restitution gemeinsam mit der deutschen Minderheit darauf zu achten, dass deren Angehörige nicht benachteiligt werden.“
In seiner Pressemiteilung geht Welt kurz auf die Vorhaben und Hilfsprojekte für die „etwa 80.000 Angehörigen der deutschen Minderheit in Rumänien“ ein: „Es hat sich gezeigt, dass die jährlich stattfindenden Gespräche über die Unterstützung der deutschen Minderheit in Rumänien eine gute Grundlage für eine effektive und zielgerichtete Zusammenarbeit zum Wohle der deutschen Minderheit sind.“ Die wird auch im Sitzungsprotokoll festgehalten, das von den beiden Delegationsleitern unterschrieben ist: für die deutsche Delegation in Vertretung des Co-Vorsitzenden der Kommission von Klaus Pöhle, Ministerialdirektor im Bundesministerium des Innern, und für die rumänische Delegation von Cristian Niculescu, Co-Vorsitzender der Kommission und Staatssekretär im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Rumänien. Die Regierungskommission stimmte den für das Jahr 2002 geplanten und mit dem Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien abgestimmten Hilfen des Bundesministeriums des Innern, des Auswärtigen Amtes sowie der Bundesländer zu. Unter den mit der Durchführung der Projekte betrauten Institutionen wird auch die Stiftung Saxonia in Kronstadt genannt, die dafür auch die gestiegenen Rückflussmittel aus den revolvierenden Fonds einsetzen kann. Darüber hinaus stehen folgende Mittel zur Verfügung: 2,58 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und 700 000 Euro vom Auswärtigen Amt für die kulturelle und bildungspolitische Förderung der deutschen Minderheit.

Beitrag Rumäniens für Altenheime angemahnt

Selbstverständlich gibt es neben Fördermitteln des Bundes und der Länder auch Fördermittel von rumänischer Seite. Ausdrücklich würdigte die Regierungskommission die Tätigkeit des Ministeriums für Kultur und Religionsgemeinschaften im Bereich der Pflege und Bewahrung des kulturellen Erbes der deutschen Minderheit. Allerdings hält das Protokoll fest: „Die deutsche Seite erwartet ihrerseits verstärkte finanzielle Anstrengungen der rumänischen Seite bei der Unterstützung der deutschen Minderheit, ihrer Medien und kulturellen Veranstaltungen sowie der Organisation der Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien.“ Anschließend mahnt sie auch an, „die Zuwendungen der rumänischen Seite zu den Kosten der Alten- und Pflegeheime der deutschen Minderheit an die Entwicklung der Zuwendungen an die entsprechenden rumänischen staatlichen Einrichtungen anzupassen.“ Während die rumänische Seite hierfür Lösungen nur in Aussicht stellen konnte, verwies sie bezüglich der Bitte, die Abfertigung von Hilfstransporten zu vereinfachen und zu beschleunigen, auf schon ergriffene Maßnahmen sowie darauf, dass mit der Einrichtung der Homepage bei der rumänischen Botschaft in Berlin, auch über die einzuhaltenden Formalitäten informiert werden soll.
Positiv nahm die Regierungskommission Maßnahmen der Unterkommission der deutsch-rumänischen gemischten Kulturkommission auf, wobei deutscherseits insbesondere das rumänische Modell des muttersprachlichen Deutschunterrichtes als Vorbild für ganz Mittel- und Osteuropa gewürdigt wird – insbesondere das Engagement der rumänischen Regierung für das Lehrerfortbildungszentrum im Schullerhaus in Mediasch.
Auf der Tagung wurde schließlich an eine wichtige Grundlage des demokratischen Reformprozesses und der angestrebten Beitritt Rumäniens in die EU erinnert: Fast genau vor zehn Jahren wurde am 21. April 1992 der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa“ von den damaligen Außenministern Hans-Dietrich Genscher und Adrian Nastase unterzeichnet.

Hans-Werner Schuster


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 5 vom 31. März, Seite 1 und 10)

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