18. Januar 2003

Rumänischer Staat zu hoher Entschädigung verdonnert

Zu der bislang größten Entschädigung - rund 900 000 Euro - hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg jüngst den rumänischen Staat verdonnert, sollte er dem Bukarester Calin Popescu Nasta die Villa im Nobelviertel Kiseleff in natura nicht zurückgeben.
Wie viele andere Bürger des Landes sah sich Popescu Nasta genötigt, sein Recht im Ausland einzufordern, nachdem 1996 in letzter Instanz der Oberste Gerichtshof Rumäniens per außerordentlichem Rekurs sein Gebäude praktisch erneut enteignet hatte. Zuvor hatten inländische Gerichtsurteile den Forderungen des rechtlichen Erben Nasta auf Rückgabe der Immobilie stattgegeben. 1950 wurde die Villa nationalisiert, seit 1974 wird sie vom Nationalen Kunstmuseum verwaltet und beherbergt seither die Kunstsammlungen von Beatrice und Hrandt Avakian. Das Bukarester Kunstmuseum hat das Straßburger Urteil sofort akzeptiert, selbst Regierungschef Adrian Nastase spricht neuerdings von unglückseligen Entscheidungen rumänischer Gerichte in dieser und ähnlichen Angelegenheiten. Wie bekannt, haben bereits 18 rumänischen Staatsbürger in Straßburg in gleicher Sache erfolgreich prozessiert, auf insgesamt 2,3 Millionen Euro belaufen sich unterdessen die Zahlungen des rumänischen Staates an die Kläger und Eigentümer einst nationalisierter Immobilien.

mo


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