21. Juni 2003

Menschenrechtsgericht verurteilt Rumänien

Straßburg. - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Rumänien wegen der brutalen Misshandlung eines Strafgefangenen verurteilt. Die Straßburger Richter wiesen die Regierung in Bukarest zugleich an, dem Kläger - dem ehemaligen Staatsanwalt Alexandru Pantea - 40 000 Euro an Schadensersatz zu zahlen.
Der heute 56 Jahre alte Jurist war im April 1994 nach einer tätlichen Auseinandersetzung festgenommen worden. Im Gefängnis nahe der Stadt Craiova wurde er - auf Initiative oder zumindest mit Billigung der Wächter - von Mithäftlingen brutal niedergeschlagen und 48 Stunden lang unter seinem Bett festgebunden. Anschließend wurde der schwer Verletzte per Zug in ein mehrere hundert Kilometer entferntes Gefängniskrankenhaus gebracht, wo er das Bett mit einem Aids-Kranken teilen musste und nach eigenen Angaben psychologischer Folter unterworfen wurde. Nach Auffassung des Straßburger Gerichtshofs sind die rumänischen Behörden mit verantwortlich für die Misshandlungen. Die Gefängnisleitung sei nicht eingeschritten und habe den Mann in einer Zelle mit anderen Häftlingen belassen, die als gewalttätig bekannt waren. Anschließend habe der Verletzte keine angemessene medizinische Betreuung erhalten, heißt es in dem Urteil weiter.

Premier Adrian Nastase traf sich mit Pantea, entschuldigte sich bei ihm und ordnete eine Untersuchung der Zustände in rumänischen Justizvollzugsanstalten an.

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