6. September 2003

Puwak erstattet Selbstanzeige

Bukarest. - Die rumänische Ministerin für europäische Integration, Hildegard Puwak, hat bei der Landesbehörde zur Bekämpfung der Korruption (PNA) in Bukarest Selbstanzeige erstattet. PNA hat unabhängig davon Untersuchungen in gleicher Angelegenheit eingeleitet.
Die EU-Kommission will gleichfalls überprüfen lassen, ob die finanzielle Förderung der Familienbetriebe von Puwak mit EU-Geldern legal gewesen sei. Die Delegation aus Brüssel ist bereits in Bukarest eingetroffen. Wie in dieser Zeitung berichtet, wurden gleich vier Anträge der Puwak-Unternehmen von der europäischen Staatengemeinschaft gebilligt und über das Leonardo-da-Vinci-Programm mit einer Summe von insgesamt 150 000 Euro unterstützt. Den rumänischen Medien geht es allerdings nicht um die Legalität, sondern vielmehr um die Moralität dieser Angelegenheit. Gerade die Ministerin für europäische Integration dürfe EU-Gelder nicht in eigene Familienbetriebe "integrieren", hieß es landauf und landab im Blätterwald. Selbst Premier Adrian Nastase bezog neuerdings zu diesem Fall Stellung und begrüßte die Schritte der Untersuchungsbehörden. Bis zu deren Urteil allerdings werde er auch weiterhin seiner Ministerin den Rücken stärken.

Vermutlich werden diese Urteile jedoch nicht anders ausfallen als jenes, das die Bukarester Vertretung der EU-Kommission in einem Schreiben an Evenimentul zilei bereits fällte. Darin heißt es, dass jedermann in Rumänien mit einer finanziellen Unterstützung dieser Art rechnen könne, wenn die Anträge den für dieses Programm ausgeschriebenen Kriterien entsprechen. Das dürfte der Fall bei den Puwak-Firmen gewesen sein. Nur: Zwei Anträge wurden nach Amtsantritt von Hildegard Puwak als Ministerin gestellt, was sie vorhin geleugnet hatte. Erschwerend kommt dazu, dass die Geschäfte über Scheinfirmen abgewickelt werden. Zwei der Puwak-Unternehmen, so Recherchen rumänischer Medien, soll es gar nicht geben. Eine bundesdeutsche Firma, die zur Abwicklung des Programms von den Puwaks "integriert" wurde, sei nicht im Handelsregister der Bundesrepublik, eine Partnerfirma in Deutschland werde im selben Register als bereits bankrott geführt.

mo

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