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Sprachprüfung für Aussiedler

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Autor Thema:   Sprachprüfung für Aussiedler
Guenther
Administrator

Beiträge: 762
Von:Drabenderhöhe
Registriert: Sep 2000

erstellt am 23.11.2001 um 12:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Guenther anzusehen!   Klicken Sie hier, um Guenther eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
BMI Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 317
Veröffentlicht am 23. November 2001

Themen: Aussiedler

----------------------------------------------------------------------
BMI Pressemitteilung: EKD: Sprachprüfung für "Aussiedler" erst in
Deutschland
----------------------------------------------------------------------
Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, Jochen Welt, MdB,
stellt zu der von den Aussiedlerseelsorgern der EKD geäußerten
Ansicht, die Sprachprüfung für die Familienangehörigen von Aussiedlern
erst in Deutschland abzuverlangen, fest:

"Diese Ansicht verkennt das Regelungsziel des
Zuwanderungsgesetzentwurfs.

Ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbeziehung der
nichtdeutschen Familienangehörigen von Spätaussiedlerbewerbern in
deren Aufnahmebescheid kann mit Rücksicht auf Integrationsprobleme und
die Akzeptanz der Spätaussiedlerzuwanderung nicht mehr wie bisher
voraussetzungslos gewährt werden. Die Einbeziehung und damit der
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Aufnahme in Deutschland
soll künftig nur bei Vorliegen ausreichender Deutschkenntnisse möglich
sein. Dadurch soll für die Betroffenen ein Anreiz geschaffen werden,
sich bereits vor ihrer Aussiedlung die für eine erfolgreiche
Integration in Deutschland besonders wichtigen Deutschkenntnisse
anzueignen. Hierzu bestehen im Aussiedlungsgebiet ausreichende
Möglichkeiten.

Damit liegt es grundsätzlich bei den Betroffenen zu bestimmen,
innerhalb welchen Zeitraums sie die Voraussetzungen für eine
Einbeziehung - und damit für den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit - schaffen.

Sofern - aus welchen Gründen auch immer - eine beschleunigte
Aussiedlung bevorzugt wird, muss auf die Einbeziehung in den
Aufnahmebescheid verzichtet werden. Die Betroffenen können dann nur
als Ausländer im Rahmen der für alle Deutschen geltenden Bestimmungen
über den Familiennachzug von ausländischen Verwandten Deutscher
einreisen und sich später nach den für Ausländer maßgeblichen
Vorschriften (§§ 85, 86 Ausländergesetz) einbürgern lassen."
----------------------------------------------------------------------

Bundesministerium des Innern
E-mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/

IP: gespeichert

Robert
Administrator

Beiträge: 751
Von:BRD
Registriert: Sep 2000

erstellt am 24.11.2001 um 00:36 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Robert anzusehen!   Klicken Sie hier, um Robert eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Thema: Zuwanderung
Ausländer gelangen auf den verschiedensten Wegen nach Deutschland. Als Banker aus London, als Aussiedler aus Kasachstan, als Kriegsflüchtling vom Balkan oder als Asylbewerber aus dem Irak.
Artikel aus der FAZ

Weiterführende Verweise zu diesem Thema in der Berliner Morgenpost: http://morgenpost.berlin1.de/themen/thema499.html

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