30. Juli 2014

Gegen Massen­überwachung

Bukarest – Anfang Juli hat das rumänische Verfassungsgericht das Gesetz 82/2012 zur Vorratsdatenspeicherung einstimmig für verfassungswidrig erklärt.
Schon 2008 hatte das rumänische Parlament ein erstes diesbezügliches Gesetz verabschiedet, das die Europäische Richtlinie 2006/24/EC zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten durch Telekommunikationsanbieter umsetzte. Auch dieses Gesetz wurde damals mit Hinweis auf den Schutz der Privatsphäre in Rumänien für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz ist auch auf europäischer Ebene umstritten. Im April dieses Jahres erklärte der Europäische Gerichtshof die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig.

Nichtsdestotrotz hat das rumänische Parlament unlängst ein weiteres Gesetz verabschiedet, das u.a. die Registrierung aller Besitzer von Prepaid-SIM-Karten sowie der WiFi-Hotspot-Nutzer vorsieht. Das Gesetz wäre ab dem 1. Januar 2015 geltend. Auf Anfrage der Zivilgesellschaft hat sich jedoch der rumänische Ombudsmann eingeschaltet und das Verfassungsgericht erneut unterrichtet. Dieses wird die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes am 16. September überprüfen.

CC

Schlagwörter: Rumänien, Gesetz

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