8. März 2013

Claus Stephani gewinnt Unterlassungsklage gegen Verband und Richard Wagner

Dr. Claus Stephani hat sich mit einer Unterlassungsklage gegen den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland und Richard Wagner durchgesetzt. Das Oberlandesgericht München verbietet der Siebenbürgischen Zeitung, eine „weitergehende IM-Tätigkeit von Dr. Claus Stephani“ zu behaupten.
In einem am 30. Oktober 2012 verkündeten und am 11. Februar 2013 schriftlich begründeten Urteil werden dem Verband als Herausgeber der Siebenbürgischen Zeitung und dem Schriftsteller Richard Wagner verboten, Folgendes über den Schriftsteller und Publizisten Dr. Claus Stephani zu behaupten, wenn dies geschehe wie in Wagners Artikel in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 16. Dezember 2010: „Denunziant“; „Informant“; „Geheime Umtriebe“; auf mehreren dienstinternen Schriftstücken der Securitate lägen Unterschriften von Claus Stephani vor; ein am 1. November 1977 datierter Bericht des Securitate-Offiziers Gheorghe Preoteasa beruhe auf Angaben, die Stephani nach einem volkskundlichen Diavortrag im September 1977 im Bauernhausmuseum Amerang der Securitate erteilt habe; Stephani habe der Securitate Interna aus der Redaktion der Neuen Literatur in Bukarest mitgeteilt und über den Chefredakteur Arnold Hauser mit dem Ziel berichtet, ihn als Chefredakteur abzulösen.

Claus Stephani hatte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. November 2010 (siehe "Schwester Lüge, Bruder Schmerz") selbst eingeräumt, von 1960 bis 1963 Mitarbeiter der Securitate gewesen zu sein. Richard Wagner hatte danach in dem Artikel „Claus Stephani, ‚Mircea Moga‘, ‚Moga‘ & ‚Marin‘“ in der SbZ Online vom 16. Dezember 2010 (der Artikel wurde inzwischen aus dem Netz genommen) Bezug auf mehrere IM-Berichte der Spitzel „Moga“ und „Marin“ in den 1970er bzw. 1980er Jahren genommen und eine „weitergehende „IM-Tätigkeit von Dr. Claus Stephani“ in den Raum gestellt. Wagner legte als Beweismaterial u. a. den Artikel „Das Brauchtum ist lebendig. Deutsche Volksgruppen in Rumänien“, erschienen in der Wasserburger Zeitung vom 13. September 1977, vor, in dem der gleiche Sachverhalt wie im IM-Bericht vom 1. November 1977 geschildert wird, wobei der Vortragende jedoch nicht „Moga“, sondern Claus Stephani gewesen sei, so Wagner.

Claus Stephani klagte gegen Unterlassung und erhielt Recht vor dem Landesgericht München. Dieses stellte im Urteil vom 14. März 2012 fest, es liege eine Verdachtsberichterstattung vor, die von erheblichem öffentlichem Interesse sei und auf hinreichende Anhaltspunkte basiere, aber insofern unzulässig sei, als dem Kläger zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei, der Artikel jedoch ohne Einhaltung einer zumutbaren Frist veröffentlicht worden sei.

Der Verband der Siebenbürger Sachsen und Richard Wagner gingen in Berufung, aber das Oberlandesgericht München folgte in seinem Urteil vom 30. Oktober 2012 weitgehend Claus Stephani. Wenn über ihn behauptet werde, er habe nach der von ihm zugestandenen Tätigkeit als informeller Mitarbeiter (1963) noch bewusst als Informant für die Securitate gearbeitet, werde sein Persönlichkeitsrecht verletzt, urteilte das Gericht. Beim Artikel handele es sich durchweg um Tatsachenbehauptungen, die nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht ausreichend bewiesen werden. Das Gericht äußerte hypothetische Zweifel auch an den drei Schreiben des Nationalen Rates für das Studium der Archive der Securitate (CNSAS), die als Beweis vorgelegt wurden und in denen die Übereinstimmung zwischen den Securitate-Mitarbeitern „Moga“ bzw. „Marin“ einerseits und Claus Stephani anderseits festgestellt wurde (siehe "CNSAS identifiziert IM 'Marin' als Claus Stephani").

sb

Schlagwörter: Stephani, Wagner, Schriftsteller, Securitate

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  • 10.03.2013, 21:25 Uhr von orbo: @Johann009: Wieso Deine Frage und wieso an mich? [weiter]
  • 08.03.2013, 21:58 Uhr von getkiss: Die "Wahrheit" wird vom "Sieger" selbst verbreitet: http://claus-stephani.de/zu-urteilsspruchen ... [weiter]
  • 08.03.2013, 20:57 Uhr von Joachim: Die Wahrheit darf nicht verboten werden. Ich habe nichts davon gelesen, daß der Verband aus ... [weiter]

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