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Petitionsrecht

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Autor Thema:   Petitionsrecht
Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 13.07.2002 um 04:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wahrheit:
"Das Petitionsrecht ist in das Land Sachsen nicht gewährt!"


Beitrag:
Das Recht auf Überprüfung eines Entscheidung ist von Petitionsausschuß des sächsische Landtages, Dresden, umgeleitet auf eine einfache Papierbewegung degradiert.
Warum das Gesetz steht nicht in der Mittelpunkt des Prüfung?

Warum eine tatsächliche Prüfung findet nie statt???
Warum den Hoffnungen auf Gerechtigkeit eines Betroffenen nicht ernst genommen sind?

Warum eine Wahrheitssuche findet nie statt?
Warum der Petent erfährt der Inhalt des PA Verfahrens nicht?

Der Petent erkennt den Lügen des Täters und er kann das PA auf diese Einzelheiten aufmerksam machen.
Leider seine Mitwirkung und seine notwendige Einwänden sind nicht gefragt bzw. nicht erwünscht.

Warum der Petent darf nicht in seine Verfahren mitwirken?

Warum der eingegangene Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme an den Petent nicht weitergeleitet?
Warum der Petent darf eine fremde Stellungnahme nicht einsehen bzw. überprüfen?
Warum?

Empfehlung des sächsische Landtages ist ein Machtwort statt eine nachvollziehbare Entscheidung!

Zum Beispiel:

das entschiedenes Satz des PA-Bericht:

„Diesem Antrag(vom 15.02.2001) gab das Amtsgericht Frankfurt/Main bezüglich des Petenten statt.“
(sehen Sie, DS. 3/4399, Seite 176, Absatz 5, Satz 3)

ist von den angesprochene Beschluß vom 15.02.2001 nicht belegt:

„Über den Antrag kann nicht endgültig entscheiden werden, weil weitere Beweiserhebungen vor einer endgültigen Entscheidung vorzunehmen sind.“
(sehen Sie, Seite 2, Satz 3, Richter Buchstab, AG F/M)

Darf der Petitionsausschuß der Inhalt des Gerichtsbeschluß umschreiben und nicht wahrheitsgemäß berichten?

Darf das Petitionsrecht als gewährt eingesehen(bewertet) werden?

Darf der Berichterstatter mit gefälschte Tatsachen eine Empfehlung des sächsische Landtag so massiv beeinflussen bzw. vorschreiben?
Darf eine Ungerechtigkeit bzw. eine Rechtsverletzung unerkannt bleiben bzw. schon geredet?
Darf eine deutsche Familie als Ausländer gestempelt werden, und entsprechend brutal vernichtet(2001)?

Was ist in das Land Sachsen mit Gerechtigkeit passiert?
Können Sie untätig werden? Können Sie umschauen, wenn ein Deutsche in Gegenwart vertrieben ist (Jahr 2001)?

------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Fax: 0040-256-142-369

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 15.07.2002 um 16:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Kowaltschuk,

auf Ihre allgemeinen Fragen versuche ich kurz und zusammenfassend wie folgt zu antworten: der Staat gewährt Rechtsschutz durch die eingerichteten Gerichte. Das ist in Art 19 Abs. 4 sowie in den Art 92 etc. des Grundgesetzes nachzulesen. Jeder der fünf Rechtswege kennt mehrere Instanzen, so dass ausreichend die Möglichkeit besteht, sein Recht prüfen zu lassen.

Petitionsverfahren folgen eigenen Regeln und gehören nicht zu dem Bereich der Justiz. Sie dienen insbesondere nicht dafür, nach erschöpftem Rechtsweg eine unbequeme Entscheidung erneut zu zerreden und in vielen Stufen prüfen zu lassen. Deswegen gibt es für Betroffene kaum bis keine Mitwirkungsmöglichkeiten. Diese gibt es hingegen zur Genüge innerhalb des Rechtsweges.

Zu Ihren konkreten Fragen kann hier nicht Stellung genommen werden, weil Ihr Petitionsverfahren und die Hintergründe nicht in Einzelheiten bekannt sind.
Eine einzelfallbezogene Erörterung würde auch Möglichkeiten und Zweck dieses Forums weit überschreiten. Dieses bitte ich zu beachten.

mit freundlichen Grüßen
Fabritius

IP: gespeichert

Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 15.07.2002 um 22:05 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 15.07.2002 editiert.]

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 15.07.2002 um 23:29 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:
Sie dienen insbesondere nicht dafür, nach erschöpftem Rechtsweg ...

15.07.2002

Guten Tag,

Meine Familie hat der Rechtswegen nicht erschöpft!

Trotzdem meine Familie ist am 19.02.2001 vernichtet und mein rechtzeitige Hilferuf war mit Leichtsinn und Sarkasmus untergespielt.

1). Wir haben ein Rechtsmittel bekommen und nicht fahlen lassen bzw. rechtzeitig genutzt.
Unsere Hauptverfahren befindet sich ab 29.04.1996 in Widerspruch.
Klar Text: Sie ist nach 5 Jahren unbearbeitet.

Bis heute, den 15.07.2002,BVA Köln, Widerspruchsbehörde, hat kein Widerspruchsbescheid ergehen lassen.
§73 VwGO sagt: „Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid.“

Wie gesagt, wir haben kein WB erhalten und somit unsere Rechtswege sind offen.
Nur unsere Vernichtung ist am 19.02.2001 durchgezogen!???

2). Ich habe ein Anhörungstermin am 21.02.2001, 11:00 Uhr, Raum 3027, III Stock, Gebäude E, Amtsgericht Frankfurt/Main, Richter Buchstab gehabt.

3). Bis einschlißlich 22.02.2001 „wird dem Betrofenen gemäß §11 FEVG die Freiheit einstweilen entzogen“ (Beschluß vom 15.02.2001).
Klar Text:
Ich war am 19.02.2001 kein Freigänger, welche könnte in Ausland fliegen.

4). Der Landtag Dresden hat an unsere Familien - Petition, 02/05030/8, am 16.06.2001 folgende Beschlußempfehlung gegeben:

„Dem Petent wird empfohlen, den Rechtsweg auszuschöpfen“.
(Drucksache Nr.:3/ 4399 vom 18.06.2001)

Unsere Familie ist am 22.12.1995 rechtmäßig in D eingereist.

Klar Text:
4 Monate nach meine Familie Vernichtung, 19.02.2001, hat das Landtag Dresden schriftlich bestätigt, dass unsere Rechtswege offen sind!

Warum war ich am 19.02.2001 in Berlin, in ein Flugzeug und in Rumänien.
Ich kann finden keine Akten.
Keine Behörde will der Eingang meiner Anträgen bestätigen bzw. Handlungen des Land Sachsen schriftlich belegen.

Wer kann und will an der JVA Dresden nachfragen, ob ein Entlassungsschein am 19.02.2001 vorgelegt war.
JVA Dresden ist verpflichtet eine vorzeitige Entlastung mit Akten zu belegen.

Wer will eine Vollmacht haben, diese einfache Frage zu klären.
Welche Dresdener hat Zeit an JVA Dresden nachzufragen?

Vertriebene sind organisiert.
Keine Organisation will das Wissen bzw. uns Helfen, Belege zu finden.

Ich werde eine Klärung mit/ohne Hilfe durchsetzen.
Hat man rechtmäßig gehandelt, muß man das sehen lassen bzw. mit Schriftstücke belegen.


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Fax: 0040-256-142-369

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 15.07.2002 editiert.]

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 23.07.2002 um 07:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Georg Kowaltschuk:
"Der Landtag Dresden hat an unsere Familien - Petition, 02/05030/8, am 16.06.2001 folgende Beschlußempfehlung gegeben:

„Dem Petent wird empfohlen, den Rechtsweg auszuschöpfen“.
(Drucksache Nr.:3/ 4399 vom 18.06.2001)"

Das ist genau zutreffend. Wenn eine Widerspruchsbehörde nicht reagiert, können Sie "Untätigkeitsklage" erheben. Näheres hat Ihnen sicherlich Ihr Anwalt mitgeteilt. Aber wenn Sie bereits eine Anhörung vor dem Gericht hatten, dann dürfte ein Widerspruchsbescheid ergangen sein und Sie bereits Klage erhoben haben...

MfG Fabritius

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Georg Kowaltschuk
Mitglied

Beiträge: 70
Von:Deutschland, 75038 Oberderdingen
Registriert: Mrz 2001

erstellt am 24.08.2002 um 11:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Georg Kowaltschuk anzusehen!   Klicken Sie hier, um Georg Kowaltschuk eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:

Aber wenn Sie bereits eine Anhörung vor dem Gericht hatten, dann dürfte ein Widerspruchsbescheid ergangen sein und Sie bereits Klage erhoben haben...

MfG Fabritius



Sehr geehrter Herr stellvertretender Bundesvorsitzender ,
Sehr geehrter Herr Fabritius,

als offizieller Vertriebenenvertreter dürfte Ihnen zumutbar sein, Einwänden und Anzeigen an den Behörde bekannt zu machen.

Soweit jemand Hilfe des Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen bzw. des Bund der Vertriebenen braucht und sucht, dürfte sein Hilferuf nicht ohne Folgen für den Behörden bleiben.

D.h., klärende(dumme) Fragen sind schriftlich an Behörde zu stellen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antwort des Behörden erfolgt, wird meßbar sein.

Ob das Rechtsstaat funktionsfähig ist bzw. das Gesetz von Behörde respektiert und beachtet wird, dürfe eine Aufgabe des Gemeinschaft sein.

Eine Untätigkeitsklage kann wirksam sein, wenn den Gerichten seine offiziellen Aufgaben in Vordergrund stellen!

Soweit eine Behörde als Beklagte eintritt, die Unabhängigkeit des Gerichten tritt in Hintergrund.

Ich kann und ich werde diese freiwillige Unterstellung des Gerichtes mit Tatsachen des Familie Kowaltschuk belegen.

Wenn ein Richter(u.a. Herr Richter Buchstab, AG F/M) am 15 Februar 2001 das Gesetzt mißbraucht, dürfte seine rechtswidrigen Handlungen angezeigt werden.

Zitat:
Beschluß vom 15.02.2001, Az.: 934 XIV 1227/01(B), Herr Richter Buchstab, AG Frankfurt/Main:

......
wird dem Betroffenen gemäß §11 Abs.1 FEVG die Freiheit bis einschließlich 22.02.20022 einstweilen entzogen.
.......
Neuer Termin zur Anhörung des Betroffenen wird bestimmt auf Mittwoch, den 21. Februar 2001, 11:00 Uhr, Raum 3027, III. Stock, Gebäude E.


Ich stelle folgenden Fragen:


  • War meine Sicherheit in das Gefängnis JVA Dresden gewährleistet?

  • Soweit meine Freiheitsentzug bis einschließlich 22.02.2001 angeordnet ist, dürfte ich am 19.02.2001 frei laufen?

  • Soweit ein Anhörungstermin am 21.02.2001 bestimmt war, waren meine Anwärter des JVA Dresden nicht verpflichtet mich an dieses Termin und am Amtsgericht Frankfurt/Main bereit zu stellen?

Es sind viele rechtswidrige Handlungen des Behörden welche schriftlich nicht belegt sind. Meine Anträge dafür sind nicht bearbeitet.

Der Gemeinschaft muß sich einsetzen, Fall Kowaltschuk nachvollziehbar zu machen.

Falls meine Rechten beachtet sind, wo sind die Belegen bzw. wo sind alle Schriftstücken, wo sind alle Akten?


  • Wo ist mein Entlassungsurkunde vom 19.02.2001?
    (JVA Dresden)

  • Wo ist mein Versetzungsschein vom 17.02.2001?
    (JVA F/M nach JVA Dresden)

  • Wo ist mein angekündigte Haftbefehl?

    Zitat:
    Beschluß vom 15.02.2001, Az.: 934 XIV 1227/01(B), Herr Richter Buchstab, AG Frankfurt/Main:

    ..., daß gegen den Betroffenen Haft zur Sicherung seiner Abschiebung angeordnet wird.



Falls meine Rechte doch verletzt sind, wo und wer sind den Tätern?


Soweit der Landsmannschaft die Interessen des Vertriebenen und des Deutschen vertreten, muß Sie tätig werden.

Den Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen ist nicht Anonym in das Internet eingetreten.

Seine Vertretern dürfte die erteilten Aufgaben mit Ehre und Verantwortung tragen.

Soweit Hilfe gesucht wird und eine Widerspruchsverfahren genannt ist, muss man die genannten Tatsachen nicht durcheinander bringen.

!!! Wenn eine Widerspruchsbescheid nicht ergangen ist, durfte keine Klage nötig und möglich sein!!!

Als Rechtsanwalt dürfte Sie, Herr Vertreter, diese Schritte mehrmals bestritten haben.

Soweit zwei getrennte Verfahren keine gemeinsame Gegenstand haben, Ihren Satz:

Zitat:
Original erstellt von RA Fabritius:

Aber wenn Sie bereits eine Anhörung vor dem Gericht hatten, dann dürfte ein Widerspruchsbescheid ergangen sein und Sie bereits Klage erhoben haben...

MfG Fabritius


kann nicht verfolgt werden, bzw. 1+1=2 und nicht 3!!!

Ich hoffe dass der Lesern meine Erläuterungen nachvollziehen und zustimmen kann und eine Meinung hervorrufen darf, bzw. Beitragen, Emails und Nachfragen(u.a an den Behörden) zusammen stellt und abschickt.

Danke !!!


------------------
Mit freundlichen Gruessen,
Georg Kowaltschuk
kgeorg@mail.dnttm.ro
Fax: 0040-256-142-369

[Dieser Beitrag wurde von Georg Kowaltschuk am 26.08.2002 editiert.]

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