Rentenauszahlung

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Julio el Negro
schrieb am 11.05.2010, 11:28 Uhr
Ist es eigentlich möglich sich seine bisherigen Rentenbeiträge vor dem Rentenalter auszahlen zu lassen, und somit auf die monatliche Rente ab dem Rentenalter zu verzichten?
Hermann_Gregor
schrieb am 11.05.2010, 20:49 Uhr (am 11.05.2010, 20:49 Uhr geändert).
A: Nein
Zumindest bei der gesetzlichen Rentenversicherung
Fabritius (Moderator)
schrieb am 11.05.2010, 23:35 Uhr (am 11.05.2010, 23:39 Uhr geändert).
Grundsätzlich ist so etwas in der Rentenversicherung möglich und zwar wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Bei endgültige Wohnsitzverlegung ins Ausland, wenn

* keine Versicherungspflicht mehr besteht,
* nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
* seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.

Das ist gesetzlich genau geregelt (§210 Sozialgesetzbuch Nr. VI). Deutsche Staatsangehörige erfüllen diese Voraussetzung nicht, weil diese auch im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit muss man genau prüfen, welche Staatsangehörigkeit jemand hat und in welches Land er geht.

Es kommt dann auch auf zwischenstaatliches Recht an. Zu beachten ist auch, dass nur der Arbeitnehmeranteil (also was man selbst gezahlt hat) erstattet wird, der Arbeitgeberanteil verbleibt immer in der Versicherung.

Es darf auch keine Leistung aus den Beiträgen erbracht worden sein (z.B. Reha-Maßnahmen).

Fazit: genau den Sachverhalt prüfen lassen, dann kommt als Ergebnis entweder "es geht" oder "es geht nicht" heraus.

Grüße
Julio el Negro
schrieb am 12.05.2010, 12:26 Uhr
vielen Dank fuer diese detailierte Antwort.
Julio el Negro
schrieb am 12.05.2010, 12:31 Uhr
Die letzten Beiträge wurden vor 11 Jahren von meinem damaligen Arbeitgeber gezahlt. Seither lebe ich bis auf wenige Wochen im Jahr konstant im aussereuropäischen Ausland. Somit wurden seit 11 Jahren keine Beiträge mehr geleistet.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 12.05.2010, 18:13 Uhr
Es kommt noch auf Ihre Staatsangehörigkeit an, auf das Land, in welchem Sie bei Antragstellung wohnen und wie viele Beiträge sie hier schon gezahlt haben und was sonst noch in Ihrem Rentenverlauf steht.

Vorsorglich bevor weitere Fragen kommen: sie können nicht hier im Netz eine Prüfung Ihres Einzelfalles und eine individuelle Beratung scheibchenweise erfragen. Wenn Sie ein solches Ergebnis wollen, müssen Sie ihre Unterlagen prüfen lassen, dann gibt es eine verbindliche Auskunft (nach Prüfung, an Sie per Post).

Grüße
Julio el Negro
schrieb am 13.05.2010, 12:33 Uhr
Auf jeden Fall danke für die Antwort.

Noch ganz kurz, ich bin Deutscher und lebe seit 11 Jahren in Thailand.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 13.05.2010, 18:16 Uhr
dann ist es einfach: sie können keine Beitragserstattung bekommen, weil Sie als Deutscher aus Teiland zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt sind. Damit ist die Erstattung ausgeschlossen.

zum Verständnis dieser Regelung: in die Pflichtversicherung wird man integriert, damit man "für später" vorsorgt und im Alter nicht dem Steuerzahler zur Last fällt (so zumindest das theoretische Ziel).

Sie als Deutscher können jederzeit nach Deutschland zurückkommen. Würden Sie jetzt Ihre Anwartschaft ausgezahl bekommen, wäre das wie eine Befreiung von der Vorsorgeverpflichtung. Sie könnten die "Rücklagen" jetzt verbrauchen und dann im Alter - ohne Vorsorge - trotz dem "ins warme Nest der Solidargemeinschaft" zurückommen und Sozialleistungen beanspruchen. Deswegen hat der Gesetzgeber hier vorgebaut.

Grüße
Julio el Negro
schrieb am 14.05.2010, 11:14 Uhr
Ich bedanke mich recht herzlich fuer die kompetente Auskunft.

Gruesse

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