Zum ersten Mal haben sämtliche Richter des höchsten deutschen Gerichts in einer fundamentalen Verfassungsfrage entschieden. Es ist jedoch keine gute Entscheidung: Die Richter haben mit ihrem Beschluss, Bundeswehreinsätze im Inneren zu erlauben, das Grundgesetz nicht interpretiert. Sie haben es verändert. Das war und ist nicht ihre Sache.
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Auf europäischer Ebene darf das Volk nicht direkt entscheiden.
Über Bundeswehreinsätze im Inneren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Was darf das Volk noch ?