Diese Worte auf rumänisch?

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hartmut
schrieb am 10.07.2014, 14:58 Uhr
Guten Tag,
wir fahren im August nach Siebenbürgen und freuen uns schon sehr darauf. Da wir mit dem Auto meiner Mutter fahren, wollen wir eine Nutzungsvollmacht dafür auf rumänisch und ungarisch mitnehmen. Wäre jemand von Euch so freundlich, und könnte uns die nachfolgenden Worte auf "amtsrumänisch" und vielleicht sogar noch auf "amtsungarisch" übersetzen?
Das wäre ganz freundlich.
Herzlichen Dank
und viele Grüße
Hartmut

Vollmacht
Herr / Frau
ständiger Wohnsitz
ist berechtigt mein Fahrzeug
Marke
Kennzeichen
zu Fahrten ins Ausland zu benutzen
Datum und Unterschrift des Kraftfahrzeuginhabers
Adresse des Kraftfahrzeuginhabers
OREX
schrieb am 10.07.2014, 17:56 Uhr
Procură
Domnul / Doamna
Domiciliul permanent
este îndreptăţit ... vehicolul (automobilul) meu
Marca
Numărul de înmatriculare auto
să (se) utilizeze pentru călătorii în străinătate
Data și semnătura proprietarului autovehiculului
Adresa proprietarului autovehiculului

Kommentar folgt.
orbo
schrieb am 10.07.2014, 18:37 Uhr
Kommentar folgt.
OREX
schrieb am 10.07.2014, 20:06 Uhr
@hartmut
So das wäre, ohne Garantie, die gewünschte Übersetzung der vorgegebenen Wörter ins Rumänische. Ich sagte "ohne Garantie", weil ich die heutige rumänische Verwaltungssprache nicht beherrsche. Bei der Übersetzung des ganzen Dokuments ist folgendes zu beachten:
1 - Die Substantive werden im Rumänischen in der Regel klein geschrieben. Ausnahme: Substantive am Satzanfang, Eigennamen (Personen, Institutionen), geografische Namen (Länder, Berge, Gewässer etc), Anreden, Titel.
2 - Der Satzaubau, die Satztopik (Reihenfolge der Satzteile) ist in den beiden Sprachen unterschiedlich, ja sogar bei manchen Beugungsregeln (z.B.: wo und wann welcher Fall gebraucht wird) gibt es Unterschiede. Verwendest Du beim Erstellen der Vollmacht die Wörter in der Reihenfolge ihrer Übersetzung, dann erhältst Du mit Sicherheit auch Sätze nach dem Muster "Ich Bahnhof gehen".

Darf ich fragen, warum quälst Du Dich so? Geh' doch einfach zum Notariat. Eine offiziell übersetzte und beglaubigte Urkunde wird wohl kaum jemand beanstanden. So bist Du immer sicher.
OREX
schrieb am 10.07.2014, 20:16 Uhr
Kommentar folgt.

@orbo,
jetzt darfst Du kommentieren.
orbo
schrieb am 10.07.2014, 20:38 Uhr
Das, was es zu kommentieren gab, habe ich doch bereits vorhin "kommentiert". Komisch, dass das nicht 'rüber kam....
Harald815
schrieb am 10.07.2014, 23:11 Uhr
Wenn man schon jemandem helfen will, dann darf man halbwegs rumänisch schreiben (wir sind ja keine Ungarn ).


Procură

Domnul / Doamna: Name, Vorname,
Domiciliul permanent: Ortschaft, Strasse, Nummer, Germania,
este îndreptăţit să utilizeze vehiculul (automobilul) meu, marca: xxx, cu numărul de înmatriculare N AB1234, pentru călătorii în străinătate.




Data și semnătura proprietarului autovehiculului


Adresa proprietarului autovehiculului



Das FETT geschriebene ist entsprechend einzutragen.

P.S. Verlangt tatsächlich jemand eine solche Vollmacht?
orbo
schrieb am 10.07.2014, 23:21 Uhr
Die Firmen geben ihren Mitarbeitern häufig eine solche "înputernicire" mit, die sie zum Führen des Dienstwagens berechtigt, was interne wie externe Gründe hat.
hartmut
schrieb am 10.07.2014, 23:31 Uhr
Das ging ja wirklich schnell. Herzlichen dank Euch allen. Anscheinend soll es da wohl manchmal Probleme geben, wenn das Fahrzeug nicht auf einen selbst zugelassen ist. Persönlich bin ich ja noch Rumänienneuling und habe da keine Erfahrung. Aber um dem vorzubeugen, möchte ich die Vollmacht mitnehmen.
Eine gute Nacht wünscht Euch
Hartmut
OREX
schrieb am 11.07.2014, 07:07 Uhr (am 11.07.2014, 07:24 Uhr geändert).
@Harald815!
Wenn man schon jemandem helfen will, dann darf man halbwegs rumänisch schreiben (wir sind ja keine Ungarn ).
Gratuliere, das hast Du gut gemacht. Ich hätte es nicht besser machen können. Die Anforderung, es so zu machen wie Du es gemacht hast, wurde von hartmut nicht gestellt. Er wollte bloß, die angegebenen Wörter ins Amts-Rumänische übertagen. Das habe ich auch gemacht oder zumindest versucht, es zu machen und nachher das Ganze auch kommentiert. In besseren Zeiten wäre es vielleicht auch mir aufgefallen, dass man da noch etwas machen kann. Oder ist es Dir aufgefallen, nur weil ich bereits übersetzt hatte? @orbo mit seinen gescheiten Sprüchen, hat auch nicht daran gedacht, ein fertiges Muster einer rumänischen Vollmacht zu liefern. Wie dem auch sei, aus eigener Initiative oder angeregt durch meine Postings, Du hast ein brauchbares Muster erstellt.

Wie Du siehst, ich kann auch ein Lob aussprechen, hingegen aus Deinem Munde hört man nur mehr oder minder direkten Tadel. Nicht dass ich ein Lob erheische, aber ich möchte meine Anstrengungen auch gewürdigt wissen (schon seit 5 Uhr schreibe ich an diesen Zeilen). Der Schutz durch die Anonymität, den wir in diesem Forum genießen, sollte zu mehr Menschlichkeit, zu mehr gegenseitigem Respekt anregen. Vergessen wir nie, ein bisschen mehr Bescheidenheit stünde und allen gut.
orbo
schrieb am 11.07.2014, 09:26 Uhr
OREX, selbst wenn Du es gehofft/erwartest hast: Es gab nichts zu kommentieren. Ich habe hier keine "Sprüche" geklopft, sondern auf eine Frage geantwortet. Schon komisch, wie das bei Dir angekommen ist...
OREX
schrieb am 11.07.2014, 12:38 Uhr
@orbo
OREX, selbst wenn Du es gehofft/erwartest hast: Es gab nichts zu kommentieren. Ich habe hier keine "Sprüche" geklopft, sondern auf eine Frage geantwortet. Schon komisch, wie das bei Dir angekommen ist...
@orbo, ich sprach von "gescheiten Sprüchen" und nicht von "Sprüche klopfen". Ferner bezog ich mich nicht auf Dein drittes Posting in dem Du tatsächlich eine Frage beantwortet hast, sondern auf Deine beiden ersten Postings, in denen Du statt offen Deine Gedanken auszusprechen, es mit einer Verschleierungstaktik versuchst, darum "gescheite Sprüche".
orbo
schrieb am 11.07.2014, 12:59 Uhr
OREX, ich habe Ihnen zu verstehen gegeben, dass, entgegen Ihrer Erwartung, es nichts zu kommentieren gibt und habe genau das danach auch noch geschrieben. Tut mir Leid, wenn Sie darin eine Verschleierungstaktik (von was?) sehen. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen.
OREX
schrieb am 11.07.2014, 13:07 Uhr
Lassen wir es also dabei bleiben.
getkiss
schrieb am 11.07.2014, 13:30 Uhr (am 11.07.2014, 13:34 Uhr geändert).
@Hartmut, es geht auch noch anders.
Siehe Link für "Cod rutier", da steht im Kap.2:

Art.15.

(1)...
(1.1) La cererea scrisa a proprietarului unui vehiculul, în certificatul de înmatriculare sau de înregistrare se poate înscrie si o alta persoana decât proprietarul, specificându-se calitatea în care aceasta poate utiliza vehiculul. În cazul în care proprietarul vehiculului este o societate de leasing, este obligatorie mentionarea în certificatul de înmatriculare sau de înregistrare si a datelor de identificare a Utilizatorului.

"Nach einem schriftlichem Gesuch des Eigentümers eines KFZ, kann in den KFZ-Schein..auch eine andere Person als der Eigentümer eingetragen werden, mit der Bemerkung in welcher Qualität/Eigenschaft dieser das Fahrzeug gebrauchen kann.
Falls der Eigentümer eine Leasing-Firma ist müssen im KFZ-Schein/Brief auch die Identifizierungsdaten des berechtigten Fahrers eingetragen werden."

Also, geht es auch ohne Notar. Einfach zur KFZ-Zulassung mit Mama fahren und in den KFZ-Schein eintragen lassen.
Z. Bsp. die Bemerkung: Sohn, Name, geb. am ...., wo..., darf das Fahrzeug von...bis.../(oder ständig)im (Ausland/Überall) führen.

Mich hat die deutsche Polizei auch schon bei einer Kontrolle aufmerksam gemacht, dass der KFZ-Schein meiner Frau in Kopie+ Kopie der Heiratsurkunde nicht meine Eintragung in den KFZ-Schein ersetzen kann, aber keine Strafe verhängt....

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