Entschädigung Russlanddeportation

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parich
schrieb am 01.08.2023, 17:03 Uhr
werden die Anwaltskosten als Werbungskosten beim Finanzamt anerkannt?
In meinem Fall erst anerkannt und im darauffolgenden Jahr wieder aberkannt.
Begründung vom Finanzamt: nicht berücksichtigt,da sie im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften stehen.

M.Ongerth
Peter Otto Wolff
schrieb am 12.08.2023, 09:47 Uhr (am 12.08.2023, 09:49 Uhr geändert).
Hallo, die Nichtanerkennung als Werbungskosten ist OK, da die Entschädigung nicht versteuert wird. Zu überlegen wäre, ob die Anwaltskosten ev. unter Position außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann. Dabei gibt es aber Grenzen des Selbsterhalts, glaube es wird nur anerkannt was über 2% der Einkünfte liegt, wobei es ein Sammelposten ist für Medikamentenkosten, Arztkosten, Anwaltskosten bei Scheidung, Spenden, etc.

Gruß,

POW
parich
schrieb am 29.08.2023, 08:24 Uhr
Herzlichen Dank,ist in Ordnung.
schöne Grüße.

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