Erben in Rumänien

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christina
schrieb am 22.07.2010, 11:58 Uhr
Hallo,

leider ist meine mama vor ein paar wochen ganz unerwartet gestorben, sie war rumänische und deutsche staatsbürgerin, ursprünglich aus constanta. sie hinterlässt mir ein haus und eine wohnung. jetzt habe ich ein paar fragen und ich hoffe ihr/sie können mir etwas helfen:

1. ich selber bin deutsche staatsbürgerin und habe noch einen alten rumänischen pass, welcher 1998 abgelaufen ist. ich lebe zur zeit in österreich, hat das relevanz auf das erbrecht generell??

2. meine eltern haben in der schweiz gelebt, der erbenschein wird in der schweiz ausgestellt. in der schweiz ist mein vater und ich erbberechtigt, gilt das automatisch auf für das rumänische erbrecht? reicht das wenn ich das in der schweiz auf rumänisch übersetzen lasse und notariell beglaubigen oder muss man das in rumänien machen?

3. mein vater möchte und kann nicht nach rumänien kommen, er möchte mir das erbe in rumänien auch alleine überlassen, kann er mir eine vollmacht ausstellen? reicht das wenn die vollmacht in der schweiz ausgestellt wird und dementsprechend in rumänisch übersetzt wird, und wieder von einem schweizer notar bestätigt wird? oder muss man das von der rumänischen botschaft in der schweiz bestätigen lassen?

4. gibt es irgendwelche fristen die man einhalten muss?

5. wie lange dauert es normalerweise bis alles abgewickelt wird? was sind da so erfahrungswerte?

so viele fragen, hoffe jemand kann mir etwas helfen, liebe grüsse aus wien
christina
Fabritius (Moderator)
schrieb am 12.08.2010, 18:42 Uhr
Hallo Christina,
es gilt wohl schweizer Recht, sie können diese Fragen also am besten mit einem schweizer Anwalt klären. Mit diesem Forum oder den Usern des Forums haben Ihre Fragen nun wirklich kaum etwas zu tun. Viel Erfolg bei Ihren Recherchen in der Schweiz.
Grüße

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