Willkürliche Rentenstreichung

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johann4007
schrieb am 19.08.2010, 13:39 Uhr
Meiner Frau wurde ab Mai 2009 die rumänische Rente bewilligt und ausgezahlt. Im August 2010 kommt ein weiterer Bescheid aus Tg. Mures - mit Datierung vom 02.07.2010! - mit dem Inhalt, dass meiner Frau die Rente für die ersten 9 Monate gestrichen wurde und die gesamte Summe von den künftigen Zahlungen einbehalten wird. Das ganze ohne eine allgemein verständliche Begründung, sondern lediglich mit Hinweisen auf einige Paragraphen, die zum Teil aus 1971 stammen. Die verspätete Zustellung soll vermutlich einen Widerspruch unmöglich machen. Auch wird nicht genau gesagt, an wen der Einspruch zu richten ist, es wird nur allgemein gesagt, dass ein eventueller Widerspruch an die "zuständige Gerichtsinstanz" zu richten ist, ohne allerdings den Namen und die Anschrift dieser Instanz anzugeben. - Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht? Wie kommt man zu seinem Recht?
Gruß
Johann
Fabritius (Moderator)
schrieb am 20.08.2010, 23:54 Uhr (am 21.08.2010, 00:01 Uhr geändert).
Hallo Johann.

ein rumänischer Rentenbescheid kann entweder direkt bei der ausstellenden Rentenbehörde mit einer "cerere de revizuire" oder bei dem "Tribunal" mit einer "contestatie" angegriffen werden. Die späte Zustellung ist völlig unerheblich, weil die Angriffsfrist erst mit der Zustellung beginnt. Zu klären wäre zuerst der Grund der Zahlungsänderung. Ob die Einstellung dann "willkürlich" ist, sollte zuerst geprüft werden. Vielleicht gibt es dafür einen einfachen Grund, der genau so einfach beseitigt werden kann. Wenn - wie Sie schreiben - eine Überzahlung aus laufenden Zahlungen einbehalten werden soll, kann die Rente ja gar nicht eingestellt sein (es gibt laufende Zahlungen?). Also wurde nur der Rentenbeginn verschoben. Dafür kann es auch plausible Gründe geben. Einer wäre z.b. wenn der Berechtigte gleichzeitig eine Altersrente aus Rumänien bezogen hat und dann die "Option" wechselt. Nach rumänischem Recht wird nämlich nur entweder die Altersrente oder die Hinterbliebenenrente gezahlt.

Nun aber der wichtigeste Hinweis: nachdem die rumänische Rente ja gem. § 31 FRG auf die aus Deutschland gezahlte Rente angerechnet wird (natürlich nur wenn Sie auch in Deutschland Hinterbliebenenrente bekommen), sollte die Zahlungseinstellung in Rumänien gleich der deutschen Rentenbehörde mitgeteilt werden, damit die dann auf Antrag ab sofort die deutsche Rente ohne Kürzung zahlt. Damit haben sie "unter dem Strich" dann keinen Cent weniger.

Das Geld kommt dann nicht mehr aus Rumänien sondern aus Deutschland. Es ist im Interesse der deutschen Rentenbehörde die Zahlungseinstellung in Rumänien abzuklären, so dass sie auch dort um Hilfe bitten können.

Es wäre interessant den Ablehnungsgrund aus dem Bescheid mitzuteilen (gerne auch rumänisch), vielleicht kann ich daraus die konkreten Hintergründe erkennen.

Grüße
siomemsr
schrieb am 26.08.2010, 18:25 Uhr
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johann4007
schrieb am 30.08.2010, 21:38 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

danke für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihren fachmännischen Rat. Wie aus meinem ersten Beitrag ersichtlich ist, wurde die Rente meiner Frau für die ersten 9 Monate, vom 1. Mai 2009 bis zum 31.Dezember 2010 rückwirkend zur Gänze gestrichen. Das heißt natürlich nicht, dass die Rente eingestellt ist, im Gegenteil, von den künftigen Zahlungen soll ja die Summe Schritt für Schritt einbehalten werden. Ihre Bemerkung ist also richtig: der Rentenbeginn wurde um 9 Monate verschoben. Warum gerade um 9 Monate, wird nicht dargelegt. Möglicherweise gibt es ja, wie Sie sagen, eine ganz einfache Erklärung für die Vorgehensweise der rumänischen Behörde und das würde mich ehrlich freuen. Es ist keine Hinterbliebenenrente, sondern eine Altersrente, genauer gesagt: die Rente für über 26 Arbeitsjahre in Rumänien. Was ich vermisse und mir auf jeden Fall wünsche, ist eine verständliche Darstellung und Begründung der Vorgehensweise. So wie der Bescheid in seiner jetzigen Form daherkommt, wirkt er willkürlich, unvollständig, zum Teil umständlich und stellenweise sogar unverständlich, zumindest für Otto Normalverbraucher.
"In conformitate cu dispozitiile art. 111 alin. (1) si (2) din Regulamentul Nr.574172/CEE.cu prevederile Partii a VII-a a Instructiunilor pentru aplicarea in sistemul public de pensii si alte drepturi de asigurari socia Ie a Regulamentului (CEE) nr 1.408171 al Consiliului din 14 iunie 1971 privind aplicarea regimurilor de securitate sociala lucratorilor salariati,lucratorilor independenti si membrilor familiilor lor care se deplaseaza in cadrul Comunitatii si a Regulamentului (CEE) nr. 574172 al Consiliului din 21 martie 1972 de stabilire a normelor de aplicare a Regulamentului (CEE) nr.1.408171 privind aplicarea regimurilor de securitate sociala lucratorilor salariati, lucratorilor independenti si membrilor familiilor lor se depleseaza in cadrul Comunitatii si ale Legii nr.19/200 privind sistemul public de pensii si alte drepturi de asigurari sociale, cu modificarile si completarile ulterioare
Avand in vedere ca numitul(a) _KRESTEL SUSANNA_, titularul pensiei de asigurari
sociale, cu dosar de pensie nr. 282209 ,a incasat necuvenit in perioada _01.05.2009 -
31.01.2010_ pensia comunitara de asigurari sociale,.
in temeiul dispozitiilor:
- art.187 alin 1 din Legea nr.19/2000 privind sistemul public de pensii si alte drepturi de asigurari sociale cu toate modificarile si completariie ulterioare;
- art. 23 si art.24 litera "g" din Hotararea de Guvern nr.13/2004 privind aprobarea Statutului Casei Nationale de Pensii şi Alte drepturi de Asigurari Sociale;
MORENT ILEANA, Directorul Coordonator al Casei Judetene de Pensii Mureş, Targu - Mureş, numita prin Ordinul nr.1292/26.1 0.2009 al Pre§edintelui C.N.P .A.S. Bucureşti;
DECIDE:(...)
Dieselben Gesetze waren 2009 im ersten Bescheid angeführt worden, durch den die Rente ab 1. Mai 2009 bewilligt worden war. Nun werden sie angeführt, um 9 Monate zu streichen.
Es folgt die Summe, die einbehalten wird, mit dem Vermerk "reprezentīnd pensie īncasată necuvenit". Weiter:
"Debitul a fos constituit in baza fisei nr. 64 300449 K 564 din 10.03.2010 ,intocmita de DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG NORDBAYERN." Die selben Gesetze werden nochmals aufgezählt. Und schließlich:
"Casa Judetene de Pensii Mureş va inregistra debitul de mai sus in evidenta contabila si va proceda la recuperarea lui in conformitate cu prevederile legale, urmand sa se aplice procedura de executare silita prevazuta de lege.
Din total debit de ++++,36 EUR, respectiv ++++ RON, s-a recuperat suma de ++++ RON din restante. Diferenta urmeaza sa se recupereze lunar, pana la 1/3 din pensie conform art.111alin.(2)din RegulamentuI574/72/CEE" usw.- die selben Gesetze nochmal. (Die Ziffern habe ich durch + erstetzt.) Für mich unverständlich deshalb, weil im obigen Satz die beiden RON-Beträge genau gleich hoch sind. Von welcher "Differenz" ist eigentlich die Rede?
Ich bin mir sicher, Herr Fabritius, dass Sie als Fachmann aus dem Text noch einiges herauslesen können, was mir als Laien verschlossen bleibt.
Den Rat, uns an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden, werden wir befolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Krestel

johann4007
schrieb am 30.08.2010, 22:32 Uhr
Entschuldigung, im obigen Beitrag muss es natürlich heißen "vom 1.Mai 2009 bis zum 31.Januar 2010". Das sind 9 Monate. Ersichtlich auch aus dem rumänischen Zitat.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 30.08.2010, 23:56 Uhr (am 31.08.2010, 00:02 Uhr geändert).
Hallo Herr Krestel,

aus dem Text ist nicht ersichtlich, warum die Zahlung "necuvenit" sein soll. Leider sind rumänische Rentenbescheide weitaus unverständlicher als deutsche Rentenbescheide, weil es in Rumänien noch nicht üblich ist, die Bescheide umfassend zu begründen, so wie es in Deutschland vorgeschrieben ist.

Ich würde hier zwei Tips geben: schreiben Sie an die rumänische Rentenbehörde eine "cerere de revizuire" in etwa so:

solicit o revizuire a deciziei din data de, deoarece nu reisese din ce motiv pensia dupa opinia dvs a fost necuvenita. Solicit o relatare defalcata a motivelor si dupa caz o revizuire a deciziei.

Dann schreiben Sie an die deutsche REntenbehörde: laut beiliegendem Bescheid hat die rumänische Rentenbehörde die Rente für den Zeitraum Mai 2009-Ian 2010 in vollem Umfang entzogen und ab dem Zeitpunkt B um 2/3 reduziert. Ich beantrage eine sofortige Anpassung der Anrechung gem. § 31 FRG.

Sie müssten dann von der Deutschen Rentenversicherung den Unterschiedsbetrag sofort ausgezahlt bekommen. Wenn es nicht klappt, senden Sie mir gerne alle Unterlagen in Kopie, dann schalte ich mich ein.

Ich vermute einen Fehler bei der rumänischen Behörde. Vermutlich hat die deutsche Rentenbehörde dort einen Antrag auf Verrechnung der Nachzahlung gestellt, um eine mögliche Überzahlung der deutschen Rente auszugleichen (wenn die Rente in Rumänien rückwirkend genemigt wurde und im Nachzahlungszeitraum in Deutschland ohne Anrechnung gem. § 31 FRG gezahlt wurde). Dieses hat die rumänische Rentenbehörde dann vielleicht missverstanden und es als anspruchsvernichtende Einwendung ausgelegt. Wäre - wenn so passiert - völlig daneben. Kann aber passieren. Näheres, wenn Sie die Antwort aus Rumänien bekommen, warum es "necuvenit" sein soll.

Viele Grüße

Beste Grüße
johann4007
schrieb am 02.09.2010, 13:48 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

herzlichen Dank für die wertvollen Hinweise, die, so hoffe ich, einen Erfolg möglich machen.

Grüße aus Rastatt
Johann Krestel

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