Beschäftigungszeiten als Reiseleiter

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powolff
schrieb am 20.12.2010, 14:39 Uhr
Ein Tipp für Landsleute, die als "colaborator extern" Reiseleiter in Rumänien waren. Anhand der Merkmale der ausgeübten Tätigkeiten (z.B. Weisungsgebundenheit, Tragen von Uniform,Präsenzlisten etc.) mußte die Tätigkeit nach einem Gerichtsverfahren in Stuttgart von der DRV als FRG -Beschäftigungszeit anerkannt werden, nachdem versucht wurde, die Zeiten als "freiberufliche Tätigkeit", also rentenunwirksam, anzusehen.

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