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![]() sigBenning |
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| Statt 6/6 nur 5/6 Rentenanerkennung Sehr geehrter Herr Fabritius Die DRV in Würzburg hat mir nur 5/6 bei der Kontenerklärung anerkannt weil man mir meine Ausbildung von nicht Anerkannt haben? was kann ich da machen? Kennen sie in Schweinfurt Bad Kissingen einen Rechtsanwalt welcher mir weiter helfen kann. Mit freundlichen Grüßen Benning |
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![]() sigBenning |
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| Herr Fabritius muß man Mitglied sein das man eine Antwort von ihnen Erhaltet??? Benning | |
![]() Erhard Graeff |
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| Dr. Fabritius war länger verreist. Wenn Sie schon fragen: Esw wäre von Vorteil, wenn Sie Mtglied wären. Nicht wegen der Antwort und auch nicht wegen Dr. Fabritius, sondern für die Gemeinschaft, die sich auch um Ihre Belange kümmert. Ihre Frage ist nicht vollständig formuliert. Was genau wird nicht anerkannt? Und dann: Es ist nicht wichtig, einen Anwalt in unmittelbarer Nähe zu finden, sondern einen Anwalt, der sich mit der Anerkennung für im Ausland zurückgelegte Versicherungsjahre auskennt (Stichwort: Fremdrente). In der Siebenbürgischen Zeitung (SbZ) gibt es Werbeanzeigen entsprechender Anwälte. Die SbZ erhält man als Mitglied des Verbandes. Damit hätte man auch viele Infos, die Siebenbürger Sachsen betreffen und interessieren könnten. Wagen Sie doch den Schritt in den Verband, besser spät als nie! |
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![]() Fabritius Moderator |
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| Hallo Herr Benning, wie Herr Graeff schreibt, war ich im November verreist und nicht im Internet zugange. Die 5/6-Bewertung hat nichts damit zu tun, dass vielleicht eine Ausbildung nicht anerkannt worden sein soll. Es geht hier nur um die Frage welche Art von Unterlagen vorgelegt wurden (Nachweise im rechtlichen Sinne oder nur Mittel der Glaubhaftmachung). In vielen Fällen kann hier mit den richtigen Unterlagen und der richtigen Argumentation etwas erreicht werden. Zahlreiche Urteilde dazu wurden bereits in der SbZ besprochen. Ihr Frage nach einem darauf spezialisierten Anwalt: wenn Sie konkrete Hilfe brauchen, können Sie sich gerne mit den Unterlagen (per Post) bei mir melden (www.fabritius.de), Recht mit Bezug zu Rumänien und die Anerkennung der Zeiten ist mein Hauptschwerpunkt. Viele Grüße |
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![]() Liane |
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| Und ich muss sagen/schreiben, die Kanzlei von Dr. Fabritius macht das super, mein Mann und ich sind sehr sehr zufrieden, er ist schon in Rente, ich habe noch 8 Jahre zu arbeiten Grüsse Liane |
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![]() Liane |
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| Was ich da schreibe soll nicht als Kritik aufgenommen werden, aber es ist mal so, ich bin zufrieden mit der Kanzlei von Dr. Fabritius keine Frage, aber und es gibt da auch ein Solches, ich habe da Hilfe beantragt und es wurde mir auch geholfen, leider wurde mir vor längerer Zeit auch ein Formular geschickt,das mich erstaunte und das ich auch nicht so verstand, ich dachte okay die wissen schon was sie tun, ich will keine rumänische Rente und keinen Fiktivabzug, das habe ich ja klargestellt, und siehe auf einmal da bekomme ich die Rente aus Rumänien bewilligt, es ist genau das Formular das ich damals nicht verstand, das Formular und den Sinn von dem Ganzen. Ich rief doch da an und eine nette Dame am Telefon, die sagt immer wieder schicken sie die Papiere sonst weiß ich nicht wovon sie reden, wollte dann Nr. MEIN ZEICHEn geben, wollte die nette Dame am Telefon gar nicht , leider wohne ich nicht in München, um da einfach vorbeizuschauen. So habe ich ohne es zu wollen dieses Forumlar unterschrieben und die rumänische Rente beantragt. Ich möchte sie nicht und Verzichte gerne auf diese. Mein Schreiben hier soll keine Kritik sein, es soll Anderen weiterhelfen, sich zu informieren oder hartnäckiger am Telefon sein und nicht so schnell aufgeben. Den KEINER macht was aus Nächstenliebe, alles kostest Geld . Einen schönen Ostermontag Liane PS: es geht um die Rente meines Mannes, der versteht noch weniger als ich davon |
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![]() kado |
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| Hallo Liane, ist es dabei geblieben? Konnten Sie auf die rumänische Rente nicht mehr verzichten (Aufschuberklärung)?. Meiner Freundin ist das Selbe passiert. Sie hat auch die komischen Formulare ausgefüllt, ohne zu wissen, worum es geht. Sie hat noch keinen Bescheid aus Rumänien und würde die Sache gerne rückgängig machen. Wir wissen leider nicht, wie? Grüße Kado |
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![]() Fabritius Moderator |
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| Hallo. Wer ein Formular ausfüllt. in welchem drinnen steht, dass im Herkunftsgebiet ein Rentenverfahren eingeleitet wird, - selbst wenn er gleichzeitig eine Aufschuberklärung abgibt - muss leider damit rechnen, dass die Rentenbehörden die Erklärung im Formular umsetzt und die andere "unter den Tisch kehrt" weil die Behörde sie als Versehen betrachtet. Richtig wäre von der Behörde noch einmal nachzufragen. Wenn einem die Behörde Formulare zusendet, die man nicht nachvollziehen kann, dann ZUERST nachfragen, dann nur ausfüllen wenn es auch wirklich gewollt ist. Ein "Formulare ausfüllen ohne Absicht" gibt es nicht. Durch das Ausfüllen von Formularen und unterschreiben gibt man IMMER eine Erklärung ab. Das machen sich zu viele Menschen leider nicht klar. ALSO: zuerst lesen, dann überlegen ob man das wirklich will, und erst dann unterschreiben. Vor Absenden IMMER eine Kopie davon machen und behalten, damit man später genau nachvollziehen kann, was man ausgefüllt (erklärt) hat. Im Falle der Rente aus Rumänien: man kann jederzeit der Rentenbehörde -am Besten der deutschen und der rumänischen gleichzeitig - mitteilen, dass man die Aufschuberklärung abgegeben hat (nochmals eine Kopie mitsenden!) und daher die rumänische Rente (noch) nicht will. Dann stellt die Rentenbehörde in Rumänien die Zahlung ein und die deutsche Rentenbehörde beendet den Abzug (der dann nicht mehr gezahlten Rente aus Rumänien) ab Mitteilung der Zahlungseinstellung in Rumänien. Es ist also kein Problem, man muss sich nur kümmern. Viele Grüße |
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![]() gerri |
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| @ Ja das war eine kompetente Antwort,das müsste ein jeder verstanden haben.Danke. PS. Gibt es eine "Aufschuberklärung" auch auf rumänisch? Gruß, Geri |
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![]() Fabritius Moderator |
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| Hallo. Das ist mir nicht bekannt, allerdings braucht man die nicht auf rumänisch. Die Erklärung ist ja nicht formgebunden, also kann jeder der Rumänisch schreiben kann, der Behörde in Rumänien einfach einen Brief schreiben. Es reicht auch die Erklärung auf Deutsch bei der hiesigen Behörde. Das Verfahren im Rentenrecht ist frei von Formalismen und muss von den Behörden nach dem ergründeten Inhalt einer Erklärung geführt werden, egal in welcher Form diese Abgegeben wird. Die Aufschuberklärung muss rein theoretisch nur bei der deutschen Behörde eingehen, wo der Ursprungsantrag gestellt worden ist. Aufgeschoben wird die Wirkung der Antragsgleichstellung. Diese wird durch den deutschen Rentenantrag ausgelöst. Ohne Gleichstellung des deutschen Antrages gibt es keinen Antrag in Rumänien- so die Theorie. Grüße |
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