Hallo,
kann mir jemand sagen ab welchem Geburtsjahrgang ein Teil der Rente aus Rumänien bezogen wird? Oder gibt es hier ein bestimmtes Jahr, das gilt, wenn man Antrag stellt/gestellt hat (Stichtag)?
Liebe Grüße und schon mal Danke
Rente aus Rumänien - ab welchem Jahrgang?
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Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 23.02.2015, 16:27 Uhr (am 26.02.2015, 00:40 Uhr vom Moderator geändert).
schrieb am 23.02.2015, 16:27 Uhr (am 26.02.2015, 00:40 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo,
2006 gab es das deutsch-rumänische Soziaversicherungsabkommen. Ab 1.1.2007 gab es mit dem EU-Beitritt die Rentenantragsgleichstellung (Antrag in Deutschland bedeutete ab dann, dass automatisch auch ein Antrag bei der rumänischen Rentenbehörde als gestellt gilt. Die Behörde in Rumänien prüft dann nach rumänischem Recht, ob auch in Rumänien ein Anspruch besteht. Die Unterlagen zur Bearbeitung werden automatisch von Rentenbehörde zu Rentenbehörde übermittelt). Diese Antragsgleichstellung kann bei Altersrenten aufgeschoben werden.
Dazu hat unsere Siebenbürgische Zeitung in den vergangenen Jahren ausführlich informiert. Online können Sie gerne unter Rechtsfragen stöbern. Link dazu:
http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/schlagworte/rechtsfragen/
Die Frage, ab welchem Jahrgang dann (auch) in Rumänien eine Rente gezahlt wird, hängt nur vom rumänischen Recht ab. Infos dazu erteilt bei Bedarf die rumänische Rentenbehörde. Die Altersfristen für rumänische Altersrenten entsprechen nicht den Altersfristen aus Deutschland sondern sind unterschiedlich geregelt.
Viele Grüße
2006 gab es das deutsch-rumänische Soziaversicherungsabkommen. Ab 1.1.2007 gab es mit dem EU-Beitritt die Rentenantragsgleichstellung (Antrag in Deutschland bedeutete ab dann, dass automatisch auch ein Antrag bei der rumänischen Rentenbehörde als gestellt gilt. Die Behörde in Rumänien prüft dann nach rumänischem Recht, ob auch in Rumänien ein Anspruch besteht. Die Unterlagen zur Bearbeitung werden automatisch von Rentenbehörde zu Rentenbehörde übermittelt). Diese Antragsgleichstellung kann bei Altersrenten aufgeschoben werden.
Dazu hat unsere Siebenbürgische Zeitung in den vergangenen Jahren ausführlich informiert. Online können Sie gerne unter Rechtsfragen stöbern. Link dazu:
http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/schlagworte/rechtsfragen/
Die Frage, ab welchem Jahrgang dann (auch) in Rumänien eine Rente gezahlt wird, hängt nur vom rumänischen Recht ab. Infos dazu erteilt bei Bedarf die rumänische Rentenbehörde. Die Altersfristen für rumänische Altersrenten entsprechen nicht den Altersfristen aus Deutschland sondern sind unterschiedlich geregelt.
Viele Grüße
Hallo Herr Graeff,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, Sie haben mir weiter geholfen. Danke und viele Grüße
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, Sie haben mir weiter geholfen. Danke und viele Grüße
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