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![]() Betty |
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| Ab 01.06.08 Möchte ich mit 63 in die Rente, in febr. beantragt, dann auf Anhörung in April Widerspruch erhoben. Heute den Rentenbescheid erhaltan mit Fiktivabzug-Mitteilung. Meine Frage : nochmal Widerspruch heben gegen den Fiktivabzug, oder gleich Klage beim Sozialgericht einreichen.?! Obwohl viele Sozialgerichte verbieten schon den Fiktivabzug, wie lange wird das noch so weitergehen statt Ruhestand Stressstand | |
![]() Fabritius Moderator |
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| Ja,. Widerspruch gegen Rentenbescheid erforderlich. Gegen eine Anhörung kann man keinen Widerspruch erheben, da soll/muss man Stellung nehmen. Viele Grüße |
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![]() Betty |
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| Sehr geehrter Herr Fabritius, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen! Viele Grüße |
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![]() Pia |
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Fabritius schrieb:Ja,. Widerspruch gegen Rentenbescheid erforderlich. Gegen eine Anhörung kann man keinen Widerspruch erheben, da soll/muss man Stellung nehmen. |
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