Hinterbliebenenrente

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Argus
schrieb am 17.03.2024, 15:57 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte wissen, wie das Gesetz zur Hinterbliebenenrente für diejenigen Hinterbliebenen angewandt wird, deren Ehegatten den größten Teil ihrer FRG-Rente aus Rumänien erhalten. In Rumänien werden nämlich nach dem Ableben des Rentenempfängers nur 50% der Rente ausgezahlt, während es in Deutschland bis zu 60% sind.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit lieben Grüßen,
Carl Strutinski
cstrutinski4@gmail.com
17.03.2024

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