neues rumänisches Gesetz 221/2009

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powolff
Erstellt am 18.09.2009, 15:12 Uhr
Du hast Recht, es ist viel Schmu mit dem Restitutionsgesetz getrieben worden. Deshalb würde ich es sehr begrüßen, wenn unsere Verbandsführung federführend klären würde, ob der Sachverhalt der Verschleppung von ca. 70.000 Sachsen vom Gesetz abgedeckt wird, und noch besser, wenn eine geordnete
Musterklage für Betroffene aus dem Ausland angestrengt werden würde. Ich befürchte, dass die rumänische Seite sehr schnell den Schwanz einziehen würde! Dessen ungeachtet, wäre ich, als in einem russischen KZ-Geborener sehr wohl bereit, zu klagen.
Ich brauche, weiß Gott, eine Entschädigung nicht. Ich fände es aber durchaus als angemessen, dass die jahrzehntenlangen Albträume meiner Eltern irgendwie gesühnt werden. In diesem Sinne suche ich Gleichgesinnte.

Georg Schnell
Erstellt am 19.09.2009, 05:52 Uhr
Wo sind die restlichen Beiträge?

Georg Schnell
Erstellt am 21.09.2009, 06:45 Uhr
Da ist Schweigen angesagt. Altbewährte Taktik oder ist tatsächlich zum Gesetz nichts zu sagen.
Da könnten die Admins wenigstens zum Verbleib der Beiträge, Stellung nehmen.


getkiss
Erstellt am 21.09.2009, 08:16 Uhr
Guckst Du im Allg. Forum den selben Titel

Georg Schnell
Erstellt am 21.09.2009, 11:05 Uhr
Sorry, hab es übersehen.
Die Admins könnten die doppelten Threads einfach zusammenlegen um solche Situationen zu vermeiden.

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