Vorübergehende Stilllegung eines Unternehmens!
Was ist zu beachten oder zu tun in RO wenn ein Unternehmen das zur Zeit keinen Gewinn oder Umsatz erwirtschaftet vorübergehend für 1-2 Jahre stillgelegt werden soll (nicht aufgelöst)?
Für konstruktive Antworten wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
M.Gress
Vorübergehende Stilllegung eines Unternehmens!
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Karel Will
schrieb am 04.06.2010, 22:39 Uhr
schrieb am 04.06.2010, 22:39 Uhr
konntaktieren Sie mich persönlich wenn es ihr eigenes Unternehmen betrifft.
Weiteres kann auch das zuständige Gewerbeamt Antwort geben.
MfG
W. Braisch
Weiteres kann auch das zuständige Gewerbeamt Antwort geben.
MfG
W. Braisch
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