Vorübergehende Stilllegung eines Unternehmens!

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m.gress
schrieb am 01.04.2010, 10:03 Uhr
Vorübergehende Stilllegung eines Unternehmens!

Was ist zu beachten oder zu tun in RO wenn ein Unternehmen das zur Zeit keinen Gewinn oder Umsatz erwirtschaftet vorübergehend für 1-2 Jahre stillgelegt werden soll (nicht aufgelöst)?
Für konstruktive Antworten wäre ich dankbar.

Mit freundlichem Gruß

M.Gress

Karel Will
schrieb am 04.06.2010, 22:39 Uhr
konntaktieren Sie mich persönlich wenn es ihr eigenes Unternehmen betrifft.
Weiteres kann auch das zuständige Gewerbeamt Antwort geben.
MfG
W. Braisch
brady
schrieb am 17.10.2010, 13:46 Uhr
Man behält den Gewerbeschein, aber man läst die firma ruhen.

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