Gästebuch - Als Abkömmlich eingestuft!

09.09.2008, 12:30 Uhr

Adriana Metzger aus Bergisch Gladbach

Als Abkömmlich eingestuft!

Hallo,
es ist vielleicht zu spät aber ich möchte wissen ob ich noch Wiederspruch erheben kann: ich und meine Mutter sind am 01.05.1995 nach BRD gekommen, Sie als Spätaussiedler und ich als Abkömmling, nach § 7 Abs. 2 des BVFG.
-meine Mutter ist Deutsch, Sie war in Rußland 4 Jahre verschleppt und hat in eine Kohlen Mine gearbeitet.
-Mein Vater war auch dort:Deutsch, verschleppt
-Meine Großeltern waren auch Deutsche.
Warum darf ich nicht § 4 haben, nur das ich keine Rente in Deutschland bekomme für die Jahre die ich in Rumänien gearbeitet habe?
Kann ich , nach 13 Jahren noch Wiederspruch erheben ?
Oder, besser gesagt, habe ich eine Schasse?

Gästebuch ansehenEintrag verfassen