erstellt am 15.02.2003 um 10:01 Uhr
Zitat von:
Horst Goltz, Ministerialdirigent a.D., Bonn
Forderungen ohne rechtliche Grundlage ... Die Forderung der rumänischen Behörden nach Negativbescheinigungen hinsichtlich des Lastenausgleiches entbehrt jeder rechtlichen und gesetzlichen Grundlage. Wesentlich ist insbesondere:
- Die rumänischen Behörden sind nicht legitimiert, sich in die inneren Angelegenheiten (Verwaltungspraxis ) der Bundesrepublik einzumischen... ..
Die ...Betroffenen bleiben auch im Fall der Rückübertragung ihres Vermögens nachhaltig geschädigt, denn in den verflossenen rund fünf Jahrzehnten hatten sie keinen Nutzen/Ertrag aus den Grundstücken (dieser Schaden kann dem zwei- bis dreifachen Wert des entzogenen Vermögens entsprechen);
Im Allgemeinen wird der Zustand der Grundstücke im Zeitpunkt der Rückgabe erheblich schlechter sein als vor der Entziehung; im Zweifel sind erhebliche Ergänzungsinvestitionen erforderlich, ... Dies belastet die Rückerstattungsberechtigten erneut.
...
Danke Herr Goltz,
für Ihren juristisch untermauerten Beitrag.
Schade nur, eine offizielle deutsche Stellungnahme wäre besser gewesen. So werden die kritisierten Sagen:
"Ach was, der ist nur a.D."
getkiss