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Thema: Verbannung in Sb 1952
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Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 03.03.2006 um 18:12 Uhr
Dr. Michael Kroner behauptet, bei den Verbannungen des Jahres 1952 in Sb habe es sich um ein "Verbrechen gegen die Menschchlichkeit" gehandelt. Ich wäre ihm für die Angebe jener Quellen dankbar, auf die er sich bei dieser Auslegung des geltenden internationalen Rechts stützt. Axel AzzolaIP: gespeichert |
hanzy Administrator Beiträge: 1805 Von:Heisede Registriert: Sep 2000
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erstellt am 03.03.2006 um 18:25 Uhr
Was war es denn sonst? Eine humanitäre Aktion?IP: gespeichert |
Axel Azzola Mitglied Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
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erstellt am 03.03.2006 um 19:04 Uhr
Wie schnell "hanzy" aufwacht, wenn er Unrat wittert - und wie laienhaft er reagiert. "Verbrechen gegen die Memnschlichkeit" ist ein Tatbestand des internationalen Strafrechts also ein terminus technicus. Konkretisiert wird dieser Tatbestand durch Lehre und Rechtsprechung. Ich hatte Herrn Dr. Kroner gefragt, auf welche Lehre oder Judikatur zu den "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" er seine Bewertung stützt und wäre nach wie vor an einer Antwort interessiert. Aber auch "hanzy", der von mir keine Antworten erwarten sollte, weil er sich mir gegenüber flegelhaft benommen hat, sei gesagt: es war zweifellos Verwaltungsunrecht, das man polemisch auch "Verwaltungsstandrecht" nennen könnte, ohne dadurch die juristische Fachsprache falsch zu verwenden. Axel Azzola
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hanzy Administrator Beiträge: 1805 Von:Heisede Registriert: Sep 2000
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erstellt am 03.03.2006 um 19:13 Uhr
Na also, es geht doch. Danke für Ihre Antwort.
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lori Mitglied Beiträge: 1089 Von:D 90766 Fürth Registriert: Okt 2002
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erstellt am 04.03.2006 um 17:50 Uhr
Verehter Herr Azzola,ihre wadenbeißerischen, reflexartigen Reaktionen sind für mich immer ein Genuß, deswegen bin ich ihnen gegenüber oft polemisch! Im Ernst: Sie müssen doch zugeben, dass immer wieder eine Diskrepanz besteht, wenn Historiker Sachverhalte juristisch bewerten,bzw. umgekehrt,wenn Juristen Sachverhalte historisch bewerten.(einen und wenn er dann auch nicht zur Mehrheit der Rechtskommentatoren gehört findet man immer, der das sagt was sozusagen "in den Kram passt", da bin ich mir sicher! Mais oui!)Oder bezweifeln Sie, dass es irgendwo auf dieser Welt einen Rechtsgelehrten gibt(um meine Vorstellungen plastisch darzustellen sage ich: einen arabischen Rechtsgelehrteten) der nicht das "internationale Recht" so auslegen kann, das eigentlich Herr Bush vor Gericht stehen müsste statt Saddam? Gruß Lori
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The history of Igor Mitglied Beiträge: 151 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 04.03.2006 um 20:38 Uhr
Ich stimme ausnahmsweise mal lori zu. Es ist immer problematisch Geschichte auf rein rechtlichen Grundlagen zu beschreiben und erklaeren. Das Bespiel Bush ist sehr passend. Ebenso die kompromisslose tuerkische Haltung gegenueber dem Genozid an den Armeniern. Hierfuer werden auch immer juristische Argumente benutzt, die wenig zu einem historischen Verstaendnis beitragen.IP: gespeichert |
seberg Mitglied Beiträge: 40 Von:Hessen Registriert: Okt 2002
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erstellt am 04.03.2006 um 23:15 Uhr
Nur damit der Ausgangspunkt nicht aus dem Blick gerät: beanstandet wird von Prof. Azzola nichts anderes als eine mögliche RELATIVIERUNG des Begriffs „Verbrechen gegen die Meschlichkeit“, der neben einer rechtlich eindeutig feststehenden Bedeutung (was in der Tat nicht jeder wissen kann, jeder Historiker aber wissen sollte), darüber hinaus von aller Welt seit dem Nürnberger Prozess automatisch mit Begriffen wie Genozid, Massenvernichtung, Holocaust usw. verbunden wird. In diese Reihe werden in letzter Zeit ganz gerne alle möglichen Untaten von allen möglichen Seiten gemischt. Ob Dr. Kroner das bewusst oder eher unbewusst tut spielt keine Rolle. Da tut es gut, wenn es neben einer manchmal notwendigerweise relatvierenden Geschichtswissenschaft eine klar grenzziehende Rechtswissenschaft gibt. Aber nicht nur, weil die Verbannung 1952 in Siebenbürgen juristisch vom Begriff „Verbrechen gegen die Menschlickeit“ nicht gedeckt wird halte ich diese relativierende Verwendung des Begriffs für abwegig, und als einer, der selbst jahrelang von dieser Verbannung betroffen war, weiß ich wovon ich rede. Irgendwie widerlich und vor allem grenzenlos lächerlich, dieses weinerliche Selbsbemitleiden durch die Vermischnung unvergleichbarer Tasachen.
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tschik Mitglied Beiträge: 11 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 05.03.2006 um 09:31 Uhr
Tja, Geschichtsschreibung ist schon ein Thema für sich, zumal ein Teil gesetzlich geregelt ist. Leider ist es für einige Historiker zu spät um noch ein Jurastudium in Angriff zu nehmen.IP: gespeichert |
Grumpes Mitglied Beiträge: 39 Von: Registriert: Feb 2005
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erstellt am 06.03.2006 um 00:58 Uhr
Wurde dieser Begriff für eine ganz bestimmten Tatbestand gepachtet? Darf man den nicht allgemein für die Menschheit benutzen? Gibt es im Verbrechen Unterschiede zwischen Opfergruppen? Wenn ja, wieso? Ich wäre Herrn Azzola für eine Präzisierung und Eingrenzung des "Begriffs "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sehr dankbar.IP: gespeichert |
The history of Igor Mitglied Beiträge: 151 Von: Registriert: Jan 2005
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erstellt am 06.03.2006 um 10:29 Uhr
Ich bin kein Jurist, auch kein Rechtshistoriker, aber ich halte es fuer unwichtig wie die Definition (aus juristischer Sicht) von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" lautet. Stattdessen laesst sich doch ausdiskutieren ob dieser Begriff nicht einfach als pauschalisierter Begriff eine Relativierung sonstiger Ereignisse erzwingt. Das sollte die Frage sein, und nicht wie der Rechtsbegriff definiert ist. Grumpes stellt wichtige Fragen, allerdings darf man auch nicht vergessen, dass diese Vergleiche oft historisch-politisch motiviert sind. Grundsaetzlich bin ich nicht der Meinung, dass etwas als unantastbar und unvergleichbar dargestellt werden sollte, aber man muss sich doch die Frage stellen welche Beweggruende hinter einem staendigen Vergleich mit dem Holocaust und Genozid stehen. Solche Vergleiche hinken oft (nicht weil der Holocaust historisch unantastbar ist), sondern weil eine gewisse Motivation dahinter steckt (z.B. der Vergleich waehrend des Irakkrieges oder des Kosovokrieges).IP: gespeichert |