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Verbannung in Sb 1952

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Autor Thema:   Verbannung in Sb 1952
Axel Azzola
Mitglied

Beiträge: 613
Von:BRD 14167 Berlin
Registriert: Apr 2004

erstellt am 03.03.2006 um 18:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Axel Azzola anzusehen!   Klicken Sie hier, um Axel Azzola eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Dr. Michael Kroner behauptet, bei den Verbannungen des Jahres 1952 in Sb habe es sich um ein "Verbrechen gegen die Menschchlichkeit" gehandelt. Ich wäre ihm für die Angebe jener Quellen dankbar, auf die er sich bei dieser Auslegung des geltenden internationalen Rechts stützt.
Axel Azzola

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hanzy
Administrator

Beiträge: 1805
Von:Heisede
Registriert: Sep 2000

erstellt am 03.03.2006 um 18:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Was war es denn sonst? Eine humanitäre Aktion?

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Axel Azzola
Mitglied

Beiträge: 613
Von:BRD 14167 Berlin
Registriert: Apr 2004

erstellt am 03.03.2006 um 19:04 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Axel Azzola anzusehen!   Klicken Sie hier, um Axel Azzola eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wie schnell "hanzy" aufwacht, wenn er Unrat wittert - und wie laienhaft er reagiert. "Verbrechen gegen die Memnschlichkeit" ist ein Tatbestand des internationalen Strafrechts also ein terminus technicus. Konkretisiert wird dieser Tatbestand durch Lehre und Rechtsprechung. Ich hatte Herrn Dr. Kroner gefragt, auf welche Lehre oder Judikatur zu den "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" er seine Bewertung stützt und wäre nach wie vor an einer Antwort interessiert.
Aber auch "hanzy", der von mir keine Antworten erwarten sollte, weil er sich mir gegenüber flegelhaft benommen hat, sei gesagt: es war zweifellos Verwaltungsunrecht, das man polemisch auch "Verwaltungsstandrecht" nennen könnte, ohne dadurch die juristische Fachsprache falsch zu verwenden.
Axel Azzola

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hanzy
Administrator

Beiträge: 1805
Von:Heisede
Registriert: Sep 2000

erstellt am 03.03.2006 um 19:13 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hanzy anzusehen!   Klicken Sie hier, um hanzy eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Na also, es geht doch.
Danke für Ihre Antwort.

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lori
Mitglied

Beiträge: 1089
Von:D 90766 Fürth
Registriert: Okt 2002

erstellt am 04.03.2006 um 17:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lori anzusehen!   Klicken Sie hier, um lori eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Verehter Herr Azzola,

ihre wadenbeißerischen, reflexartigen Reaktionen sind für mich immer ein Genuß, deswegen bin ich ihnen gegenüber oft polemisch! Im Ernst: Sie müssen doch zugeben, dass immer wieder eine Diskrepanz besteht, wenn Historiker Sachverhalte juristisch bewerten,bzw. umgekehrt,wenn Juristen Sachverhalte historisch bewerten.(einen und wenn er dann auch nicht zur Mehrheit der Rechtskommentatoren gehört findet man immer, der das sagt was sozusagen "in den Kram passt", da bin ich mir sicher! Mais oui!)Oder bezweifeln Sie, dass es irgendwo auf dieser Welt einen Rechtsgelehrten gibt(um meine Vorstellungen plastisch darzustellen sage ich: einen arabischen Rechtsgelehrteten) der nicht das "internationale Recht" so auslegen kann, das eigentlich Herr Bush vor Gericht stehen müsste statt Saddam?

Gruß
Lori

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The history of Igor
Mitglied

Beiträge: 151
Von:
Registriert: Jan 2005

erstellt am 04.03.2006 um 20:38 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich stimme ausnahmsweise mal lori zu. Es ist immer problematisch Geschichte auf rein rechtlichen Grundlagen zu beschreiben und erklaeren. Das Bespiel Bush ist sehr passend. Ebenso die kompromisslose tuerkische Haltung gegenueber dem Genozid an den Armeniern. Hierfuer werden auch immer juristische Argumente benutzt, die wenig zu einem historischen Verstaendnis beitragen.

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seberg
Mitglied

Beiträge: 40
Von:Hessen
Registriert: Okt 2002

erstellt am 04.03.2006 um 23:15 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von seberg anzusehen!   Klicken Sie hier, um seberg eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Nur damit der Ausgangspunkt nicht aus dem Blick gerät: beanstandet wird von Prof. Azzola nichts anderes als eine mögliche RELATIVIERUNG des Begriffs „Verbrechen gegen die Meschlichkeit“, der neben einer rechtlich eindeutig feststehenden Bedeutung (was in der Tat nicht jeder wissen kann, jeder Historiker aber wissen sollte), darüber hinaus von aller Welt seit dem Nürnberger Prozess automatisch mit Begriffen wie Genozid, Massenvernichtung, Holocaust usw. verbunden wird. In diese Reihe werden in letzter Zeit ganz gerne alle möglichen Untaten von allen möglichen Seiten gemischt. Ob Dr. Kroner das bewusst oder eher unbewusst tut spielt keine Rolle. Da tut es gut, wenn es neben einer manchmal notwendigerweise relatvierenden Geschichtswissenschaft eine klar grenzziehende Rechtswissenschaft gibt.
Aber nicht nur, weil die Verbannung 1952 in Siebenbürgen juristisch vom Begriff „Verbrechen gegen die Menschlickeit“ nicht gedeckt wird halte ich diese relativierende Verwendung des Begriffs für abwegig, und als einer, der selbst jahrelang von dieser Verbannung betroffen war, weiß ich wovon ich rede. Irgendwie widerlich und vor allem grenzenlos lächerlich, dieses weinerliche Selbsbemitleiden durch die Vermischnung unvergleichbarer Tasachen.

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tschik
Mitglied

Beiträge: 11
Von:
Registriert: Jan 2005

erstellt am 05.03.2006 um 09:31 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Tja, Geschichtsschreibung ist schon ein Thema für sich, zumal ein Teil gesetzlich geregelt ist. Leider ist es für einige Historiker zu spät um noch ein Jurastudium in Angriff zu nehmen.

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Grumpes
Mitglied

Beiträge: 39
Von:
Registriert: Feb 2005

erstellt am 06.03.2006 um 00:58 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Wurde dieser Begriff für eine ganz bestimmten Tatbestand gepachtet? Darf man den nicht allgemein für die Menschheit benutzen? Gibt es im Verbrechen Unterschiede zwischen Opfergruppen? Wenn ja, wieso?
Ich wäre Herrn Azzola für eine Präzisierung und Eingrenzung des "Begriffs "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sehr dankbar.

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The history of Igor
Mitglied

Beiträge: 151
Von:
Registriert: Jan 2005

erstellt am 06.03.2006 um 10:29 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich bin kein Jurist, auch kein Rechtshistoriker, aber ich halte es fuer unwichtig wie die Definition (aus juristischer Sicht) von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" lautet.
Stattdessen laesst sich doch ausdiskutieren ob dieser Begriff nicht einfach als pauschalisierter Begriff eine Relativierung sonstiger Ereignisse erzwingt. Das sollte die Frage sein, und nicht wie der Rechtsbegriff definiert ist.
Grumpes stellt wichtige Fragen, allerdings darf man auch nicht vergessen, dass diese Vergleiche oft historisch-politisch motiviert sind. Grundsaetzlich bin ich nicht der Meinung, dass etwas als unantastbar und unvergleichbar dargestellt werden sollte, aber man muss sich doch die Frage stellen welche Beweggruende hinter einem staendigen Vergleich mit dem Holocaust und Genozid stehen. Solche Vergleiche hinken oft (nicht weil der Holocaust historisch unantastbar ist), sondern weil eine gewisse Motivation dahinter steckt (z.B. der Vergleich waehrend des Irakkrieges oder des Kosovokrieges).

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