erstellt am 21.07.2006 um 15:16 Uhr
Ich Zitiere aus:<http://www.siebenbuerger.de/sbz/sbz/news/1153383302,12647,.html>
"Unser Verband wird das Verfahren zur Schaffung der Übergangsvorschriften nach Kräften begleiten. Auch dazu gab es bereits Besprechungen mit Fachleuten, über deren Ergebnisse im Bundesvorstand beraten und dann in dieser Zeitung informiert wird."
Dazu fand ich was interessantes in der Süddeutschen Zeitung:
<http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/122/81041/>
Ich zitiere:
„Petition per Mausklick
Bei bundestag.de herrscht Andrang: Immer mehr Bürger reichen Beschwerden via Internet ein. Der Petitionsausschuss gewinnt an Einfluss.
"Das sind ganz, ganz tolle Neuerungen“, schwärmt Kersten Naumann. „Wir verbessern damit die Demokratie.“ Kersten Naumann, das ist die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Bundestag. Und die Neuerungen, die sie so begeistern, heißen Internet-Petition und „öffentliche Petition“.
…..
Bis September 2005 konnten Bürger Petitionen nur schriftlich und per Post einreichen – vielen war das zu aufwendig. Vor allem Jüngere fanden das Verfahren kompliziert.
Beschweren leicht gemacht
Der Bundestag besorgte sich deshalb letzten Herbst in Edinburgh eine Software, mit der das schottische Parlament sein Petitionsverfahren erfolgreich modernisiert hatte.
Seitdem können auch Deutsche per Mail Beschwerden an den Bundestag schicken. Sie müssen nur noch das Formular auf der Internetseite des Parlaments (www.bundestag.de) aufrufen, Adresse und Beschwerde eingeben, und auf „Abschicken“ drücken – das war’s.
Ein dreiviertel Jahr läuft der Versuch jetzt, und schon zehn Prozent aller Petitionen kommen über das Netz. „Unseren Erfahrungen zufolge sind diese Beschwerden nicht weniger vernünftig als die schriftlich vorgebrachten“, sagt Naumann.
Die Macht des Petitionsausschuss
Insgesamt erreichten den Bundestag im vergangenen Jahr 22.143 Petitionen, …..
Viel mehr Menschen erreicht der Ausschuss aber über seine zweite Erfindung, die „öffentliche Petition“. Damit können Bürger ihre Beschwerden jetzt über eine Internet-Maske des Bundestages für jeden zugänglich ins Netz stellen. Zu jeder einzelnen Petition richtet das Parlament ein offenes Diskussionsforum ein.
Außerdem können sich die Surfer den Petitionen per Mail als Mitunterzeichner anschließen, oder dem Beschwerdeführer mittels „virtueller Postkarte“ direkt Hinweise zukommen lassen.
Gut 160 derartige Petitionen sind bereits eingegangen, mehr als 180.000 Bürger haben sie online mitunterzeichnet. So groß ist der Andrang, dass der für die Pflege der Seiten zuständige Bundestagsmitarbeiter längst an den Grenzen seiner Belastung angelangt ist…..“
So weit das Zitat. Der Artikel kann in der SZ print/online gelesen werden, siehe Link.
VORSCHLAG
Wie wäre es wenn die Landsmannschaften der SbS und der Ban. Schw. in Sache Ausführung des Urteils des BVG bezüglich der 40%-Abzugs eine solche Petition vorbereiten und ins Netz stellen würden, das dann die betroffenen Mitglieder mitunterschreiben könnten. Das Objekt der Petition wäre eine breite Auslegung des Betroffenenkreises und die Unterstreichung der Dringlichkeit….
getkiss
[Dieser Beitrag wurde von getkiss am 21.07.2006 editiert.]