erstellt am 13.03.2007 um 22:05 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,zunächst vielen Dank für den sehr umfangreichen Artikel. Nach ausführlicher Analyse und etlichen Gesprächen mit betroffenen Zielpersonen konnten wir die Essenz des Artikels herausarbeiten. Nämlich, es kann nur eine Verschiebung auf unbestimmte Zeit für die Antragsgleichstellung beantragt werden und man soll in der Rückantwort an den dt. Rentenversicherungsträger die Formulierung des sog. Verzichts unbedingt vermeiden. Ein Verzicht kann der Rentenversicherungsträger auch so auslegen, als ob man auf die rumänischen Anspruchszeiten tatsächlich verzichten würde - dieser Fall kann in Einzelfälle sehr wohl zur Anwendung kommen, allerdings nicht bei Betroffenen, die auf einen beträchtlichen Umfang auf rumänische Anrechnungszeiten angewiesen sind.
Unsere Diskussionen haben aber sehr deutlich gezeigt, dass der Artikel in dem "Paragraphen"-Deutsch von der Zielgruppe schwer zu verstehen ist und zu Fehlinterpretationen führen kann.
Ich würde anregen, dass solche Berichte in Zukunft mit einem Zusammenfassungs-Abschnitt abschließen, in dem nach dem Muster "folgendes ist zu beachten: 1. ..., 2. ..., 3. ... ". So etwas hilft den betroffenen Lesern im Verständnis weiter.
Darüberhinaus rege ich an, das Sie in einem Fortsetzungsartikel bzgl. der folgenden Fragen ebenfalls eine Aussage liefern.
1. MUSS der Antrag in Rumänien auch gestellt werden, wenn laut FRG anerkannte Zeiten vorliegen ?
2. MUSS dann der Rentenempfänger - also ich -(ebenfalls für anerkannten FRG-Zeiten) den Antrag in Rumänien stellen, oder holt sich der deutsch Rentenversicherungsträger die Höhe des anteiligen rumänischen Rentenbetrags in Rumänien ab?
3. Sollte auch bei anerkannten FRG-Zeiten dieser Antrag in Rumänien gestellt werden müssen, welche Konsequenzen hat dies bei künftigen Rentenanpassungen im Sinne des Inflationsausgleichs ?
4. Kann sich die Antragstellung in Rumänien für den Einzelnen negativ auswirken oder sind in Anbetracht der 40%-Kürzung durch die Antragstellung eher Vorteile zu erwarten ?
Soweit meine Rückmeldung. Ich vertraue darauf, dass die SbZ die künftigen gesetzlichen Regelungen verfolgt und uns Leser auf dem laufenden hält.