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Bundesrat stimmt neues Zuwanderungsgesetz zu

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Autor Thema:   Bundesrat stimmt neues Zuwanderungsgesetz zu
Sebastian
Mitglied

Beiträge: 6
Von:Bukarest, Rumänien
Registriert: Mrz 2002

erstellt am 22.03.2002 um 16:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Sebastian anzusehen!   Klicken Sie hier, um Sebastian eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Kommentare?

Könnten jetzt Graduierte eines in Deutschland besuchten Studiengang hoffen?


Berlin (dpa/WEB.DE) - Der Bundesrat hat in einem umstrittenen Abstimmungsverfahren am Freitag dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt.

Die Mehrheit für das lange umstrittene Gesetz wurde vom Land Brandenburg trotz uneinheitlicher Zustimmung gesichert.

Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) hatte mit Ja, Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) mit Nein votiert. Der amtierende Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertete die Zustimmung Stolpes als generelle Zustimmung des Landes Brandenburg.

Zuvor waren Vermittlungsanträge von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes gescheitert. Im Anschluss an die Abstimmung kam es zu lautstarken Zwischenrufen und Tumulten in der Länderkammer.


IP: gespeichert

Honnes
Mitglied

Beiträge: 8
Von:
Registriert: Apr 2002

erstellt am 05.04.2002 um 08:26 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Honnes anzusehen!   Klicken Sie hier, um Honnes eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Na ja da niemand seinen Senf dazu gegeben hat geb ich nun den meinen §:/),

dieses "Gesetz" ist auf Gedeih und Verderb dazu verdammt nie in Kraft zu treten.

1. Wurde wieder einmal das Verfassungsorgan Bunderat auf Rücken parteipolitischer Streitigkeiten mißbraucht. Weiterhin wurde damit gezeigt ,was die Praxis längst offenbart hat, dass aus einer beabsichtigten "Länderkammer" (die die Interessen der Länder vetreten soll) das Kehrblatt des Bundestages wurde.

2. Ist dieses Gesetz zumindest auf ungewöhnlichen Weg zustande gekommen, wenn man den Zwischengang zwischen "Verfassungsbruch" (CDU) und "mehrmaligem Nachfragen" bzw. "Alleinvertretungskompetenz des Ministerpräsidenten" (SPD)gehen will.

2a. Erstes "Manko" den Vorsitz dieses erwürdigen Hauses hat kein "unvoreingenommes Mitglied" sondern ein Ministerpräsident höchstpersönlich. Naja ist so festgelegt. Im Bundestage käme zumindest keiner auf die Idee in ein und der selben Person Parlamentspräsident und Fraktionsvorsitzender zu vereinen.

2b. Laut Art. 51 Absatz 3 GG:
"Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden." Dieses ist die Verfassungspassage die soviel Spekulation hinterläßt. Sicher wenn nur Ministerpräsidenten da säßen ("kann... entsenden"), wär er nicht beschlußfähig da 35 das Minimum darstellt. Zur einheitlichen Stimmabgabe: ja oder nein, kein - ich weiß nicht !!! Nun ob es Tatik von Wowereit war 3 mal nachzufragen sei dahingestellt, doch Stolpe hat sich ausdrücklich in seiner vorhergenden Rede einer Nachfage entbeten. Das die Stimmen des Landes Brandenburg doch gezählt wurden (siehe 2a) obwohl keiner abstreitet das das Land sich nicht einig war ist nun mal so gekommen. Die Ausweichspur einiger SPD Ministerpräsidenten (vorallem Gabriel) der Landeschef habe nach Landesverfassung den Alleinvertretungsanspruch nach außen, daraufhin die Belehrung des Kollegen Vogel "DER BUNDESTAG IST NICHT AUßEN". Meine Meinung: 1. Lernt jeder Schüler in Sozialkunde "BUNDESRECHT BRICHT LANDESRECHT" erst recht bei Verfassungsfragen.
2. Die Verfassungsväter haben es schon gezielt gewollt (auch wenn dies ein Vergehen gegen die vertikale Gewaltenteilung dargestellt) dass nicht nur Ministerpräsidenten den Bundesrat bilden, von starken "Männer" hatte man ja schließlich genug.

3. Die Krönung kam ja noch der Auszug der B-Länder.

4. Die zukünftige Entwicklung ist wohl eindeutig. Entweder gibt der Bunderpräsident (dessen Stellvertreter im übrigen der Bundesratspräsident ist, also mal hoch hypothetisch Rau wird krank, kann Wowereit ein zweites mal sein OK geben) seine Unterschrift und das Gesetz wird abgesegnet (tritt erst 2003 in Kraft) oder er verweigert sie.
Zum ersten würde die Union den Gang nach Karlsruhe wieder gehen.
Zum zweiten wäre die Union zufrieden, doch Rau könnte sich seine zweite Amtszeit ggf. abschminken (oh Gott wie red ich über den 1. Mann im Staat). [Mann sieht dass niemand mit dem belvüher Schlossherrn tauschen möchte]

5. Nach allem Anschein ,wenn der Streit unser oberstes Gericht erreicht, wird das Gesetz als nicht auf "legalem" Weg zustandegekommen deklassiert, doch die Wege der Richter sind ja unergründlich.

6. wenn das nichts klärt der September wirds klären

Zum Schluß kann ich mich den Haupakteuren Stolpe und Schönbohm anschließen. Deren gescheite Verlautbarung: Wenigstens wird jetzt ein für alle mal klargestellt wie man in solchen Fällen im Bunderat zu verfahren habe.

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