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Rentenangelegenheit

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Autor Thema:   Rentenangelegenheit
Peta
Mitglied

Beiträge: 1
Von:D-86368 Gersthofen
Registriert: Nov 2002

erstellt am 13.11.2002 um 09:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peta anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peta eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Herr RA,
können Sie mir einen rechtlichen Rat in folgender Renteangelegenheit geben?
Mein Vater hat bei der LVA seit Jahren zwei Widersprüche eingelegt. Es geht um die Anerkennung zu 6/6 von Beitragszeiten, Einstufung in Qualifikationsgruppe 4 sowie Anerkennung von Beschäftigungszeiten 1947 - 1960(ohne Beitragszahlung) durch Glaubhaftmachung. Nachdem die Lohnlisten eingereicht wurden, wurde uns ein Angebot gemacht. Und zwar die Anerkennung zu 6/6 aber Rücknahme der anderen oben genannten Sachverhälte. Nach weiteren Überlegungen haben wir das Angebot leider nicht angenommen. Kürzlich haben wir von der Rechtsabteilung der LVA ein Vergleichsangebot erhalten:
Anerkennung durch Glaubhaftmachung von Beschäftigungszeiten 1951-1960 zu 5/6 mit einem Teilzeitfaktor von =0,7500, jährliche Dichte 9 Monate. Da wird bei meinem Vater die Wartezeit zur Altersrente von 28 Jahren auf 35 aufgestockt und somit die Rente erhöht. Aber soll mein Vater jetzt auf die Anerkennung von Beitragszeiten 1969-1991 zu 6/6 verzichten, durch Rücknahme des Widerspruchs und Annahme des Vergleichs? Viellleicht können Sie mir schnellstmöglich einen Rat geben?
Mit freundlichen Grüßen
A.P.

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 13.11.2002 um 21:08 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrte/r Peta,

so gerne ich wollte, kann ich ohne Aktenkenntnis keinen genauen Rat geben. Grundsätzlich kann die Aufstockung auf 35 JAhre auch die 6/6-Bewertung "auffangen", weil gem. § 262 SGB VI "Mindestentgeltpunkte" anerkannt werden können, es muss aber nicht so sein. In Ihrem Fall kann eine aktuelle Probeberechnung sehr zweckmäßig sein.

Die Fragen kann ich nur beantworten, wenn ich die Akte (Rentenbescheid, Lebenslauf und die Unterlagen aus Rumänien) kennen. Sofern Sie entsprechende Hilfe benötigen, können Sie beim Gericht noch um Aufschub bitten und mir die Unterlagen zusenden. Eine Stellungnahme kann ich dann nach Prüfung fertigen.

Schon interessant, dass in so wesentlichen Sachen wie dem Lebensunterhalt für die nächsten Jahre durch Rente selbst "herumgedoktert" wird. Ich hoffe nur, dass Sie Ihre Zahnfüllungen nicht auch selber reparieren, nur weil Sie vielleicht eine Bohrmaschine im Keller haben.

Beste Grüße

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