erstellt am 13.11.2002 um 21:08 Uhr
Sehr geehrte/r Peta,so gerne ich wollte, kann ich ohne Aktenkenntnis keinen genauen Rat geben. Grundsätzlich kann die Aufstockung auf 35 JAhre auch die 6/6-Bewertung "auffangen", weil gem. § 262 SGB VI "Mindestentgeltpunkte" anerkannt werden können, es muss aber nicht so sein. In Ihrem Fall kann eine aktuelle Probeberechnung sehr zweckmäßig sein.
Die Fragen kann ich nur beantworten, wenn ich die Akte (Rentenbescheid, Lebenslauf und die Unterlagen aus Rumänien) kennen. Sofern Sie entsprechende Hilfe benötigen, können Sie beim Gericht noch um Aufschub bitten und mir die Unterlagen zusenden. Eine Stellungnahme kann ich dann nach Prüfung fertigen.
Schon interessant, dass in so wesentlichen Sachen wie dem Lebensunterhalt für die nächsten Jahre durch Rente selbst "herumgedoktert" wird. Ich hoffe nur, dass Sie Ihre Zahnfüllungen nicht auch selber reparieren, nur weil Sie vielleicht eine Bohrmaschine im Keller haben.
Beste Grüße