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Einladung für Rumänen

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Autor Thema:   Einladung für Rumänen
stifmeister
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Apr 2003

erstellt am 03.04.2003 um 20:45 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo,

ich möchte einen Rumänen nach Deutschland einladen und benötige dafür eine beglaubigte Einladung, damit er nicht 100 Euro pro Tag mitbringen muss. Kann mir jemand sagen, wie eine solche Einladung aussehen muss bzw. eine Vorlage wäre super. Und wer beglaubigt sowas? Welche Behörde? Oder ein Notar?

Danke im voraus,
Boris

IP: gespeichert

Birgit S
Mitglied

Beiträge: 76
Von:bei Augsburg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 04.04.2003 um 12:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Birgit S anzusehen!   Klicken Sie hier, um Birgit S eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Früher hat man sich die Einladungen bei der zuständigen Ausländerbehörde ausstellen lassen und musste dafür einige Unterlagen vorlegen. z.B. eine Gehaltsbescheinigung, aus der ersichtlich ist, dass man es sich finanziell leisten kann, einen Gast zu betreuen. Außerdem musste man vorweisen, dass die eigenen Wohnverhältnisse die Aufnahme eines Gastes ermöglichen. Ich kann mir vorstellen, dass diese Sorte Einladungen immer noch verlangt werden, wenn man die 100€ pro Tag nicht vorweisen möchte.

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RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 08.04.2003 um 08:44 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Genau die "alten" Einladungen reichen auch heute noch aus. Zuständig waren die Stadtverwaltungen am Wohnort, in manchen Gegenden die Ausländerbehörde.

Es reicht aber auch eine beglaubigte Erklärung, nach welcher man die Person xy für die Zeit vom - bis nach Deutschland einlädt, und hier für Unterkunft, Verpflegung und alle wegen des Aufenthaltes entstehenden Kosten trägt. Diese Erklärung muss beglaubigt werden, eine Unterschriftsbeglaubigung macht jeder Notar, wenn sie mit der Erklärung und ihrem Ausweis hin gehen.

Die beglaubigte Erklärung kann/soll in Rumänien übersetzt werden, damit der rumänische Grenzbeamte diese auch lesen kann.

Vorsicht jedoch mit solchen Erklärungen: es können Kosten entstehen, mit denen kein Mensch gerechnet hat! Wenn z.B. der Eingeladenen sich entschliesst in Deutschland zu bleiben und untertaucht, dann haben Sie nicht nur den Salat. Und wenn er ärztliche Hilfe benötigt, die nicht seine Versicherung erstattet (weil er z.B. eine Vorerkrankung verschiegen hat) dann wirds auch ziemlich teuer.

Viele Grüße

IP: gespeichert

stifmeister
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Apr 2003

erstellt am 08.04.2003 um 21:57 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Danke für die Hinweise

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Weroansqua
Mitglied

Beiträge: 1
Von:Düsseldorf
Registriert: Jul 2004

erstellt am 06.07.2004 um 12:09 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Weroansqua anzusehen!   Klicken Sie hier, um Weroansqua eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Ihr Lieben *wink*,

bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und möchte doch gern auf diesen Beitrag antworten. Habe mich sogar extra für diese eine einzige Eintragung anmelden müssen *seufz*.

Ich muss zugeben, ich bin etwas irritiert bezüglich der Aussagen zum Thema "Einladung". Ich bin selbst Deutsche, aber mit einem Rumänen (aus Rimnicu Vilcea) verheiratet. Zwei- bis dreimal pro Jahr laden wir eine Tante von uns zu Besuch ein.

Seit ca. einem Jahr wird nämlich für diesen Besuch ÜBERHAUPT KEINE Einladung mehr verlangt, sofern die betreffende Person wirklich nur als Tourist herkommt und keiner wie auch immer gearteten Tätigkeit (au pair, Praktikum etc.) nachgeht. Die zu hinterlegende Sicherheit beträgt auch keine 100 € pro Tag, sondern 500 Euro für den gesamten Zeitraum. Nachgewiesen werden muss ausschließlich eine Krankenversicherung für den Gast, für Notfälle (z.B. beim ADAC, gibt's auch für Nichtmitglieder) - danach kann die betreffende Person, auch ohne Einladung, für 3 Monate im Bundesgebiet bleiben.

Die 500 Euro - die im übrigen ausschießlich eine Art Kaution darstellen - bleiben im Besitz des Gastes. Dieser kann sie natürlich auch an den Einladenden zurück erstatten, sofern der dieses Geld vorgestreckt hat.

Also, liefer Stifmeister, wie würde Freund Finch es ausdrücken: "Warum so umständlich, wenn's auch ganz einfach geht, mein Lieber?"

Grüße von hier nach dort
Wero

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siebenschläfer
Mitglied

Beiträge: 39
Von:Nürnberg
Registriert: Apr 2004

erstellt am 05.10.2004 um 18:26 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von siebenschläfer anzusehen!   Klicken Sie hier, um siebenschläfer eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Zu diesem Thema habe ich noch eine Frage:
Ist eine Einladung weiterhin gültig oder muß jede Person an der Grenze 500 Euro vorzeigen?
Wenn ja, wie und wo wird diese Einladung erstellt? Die Ausländerbehörde aus Nürnberg konnte oder wollte mir nicht weiterhelfen.

Danke,
siebenschläfer.

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Ursus
Mitglied

Beiträge: 4
Von:84546 Egglkofen
Registriert: Okt 2004

erstellt am 07.10.2004 um 06:21 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Ursus anzusehen!   Klicken Sie hier, um Ursus eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Siebenschläfer,

die Ausländerbehörden stellen meißt keine Einladungen mehr aus, weil es grundsätzlich für Rumänen keine Visumspflicht für Aufenthalte bis zu 90 Tage mehr gibt.
Um die "Kopfpauschale" von 100 Euro pro Tag zu umgehen, genügt es auch eine private Einladung zu schreiben, die Unterschrift darauf von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung beglaubigen zu lassen (Kostet so um die 5 - 10 Euro) und diese dann nach ROU zum Eingeladenen zu senden.
Am Besten, man Übersetzt das Einladungsschreiben noch in rumänisch !
Manche Ausländerbehörden stellen aber immer noch Einladungen aus. Voraussetung ist aber, dass der Einladende bereits eine gültige Krankenversicherung für den Einladungszeitraum vorweisen kann. Es empfiehlt sich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, da der Gastgeber für alle eventuellen verursachten Schäden durch die Einladung haftet.

Entsprechende Downloads bzw. Hinweise sind auf http://www.ursulet.de zu finden.

Gruß

Ursus

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siebenschläfer
Mitglied

Beiträge: 39
Von:Nürnberg
Registriert: Apr 2004

erstellt am 07.10.2004 um 18:55 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von siebenschläfer anzusehen!   Klicken Sie hier, um siebenschläfer eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Ursus,

herzlichen Dank für Deine Hinweise.
Mittlerweile erhielt ich vom Busunternehmen Pletl aus Nürnbertg einen zweisprachigen (deutsch/rum.) Vorduck der nicht übersetzt werden muß.
Werde diesen Vordruck nochmals abschreiben und Dir zusenden.
Übrigens, tolle Homepage.

Gruß,
siebenschläfer.

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Ursus
Mitglied

Beiträge: 4
Von:84546 Egglkofen
Registriert: Okt 2004

erstellt am 08.10.2004 um 13:41 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Ursus anzusehen!   Klicken Sie hier, um Ursus eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Siebenschläfer,

vielen Dank für die Blumen.
Das Angebot nehme ich gerne an und werde die Vordrucke dann für Interessierte zur Verfügung stellen.

Gruß

Ursus

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