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Autor Thema:   Familienzusammenführung
Memphis
Mitglied

Beiträge: 58
Von:D,78...-K.....
Registriert: Jan 2004

erstellt am 28.01.2004 um 22:05 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Liebe Landsleute, ich habe geheiratet seit
1 jahr und meine frau ist Rumänerin . Sie hat 2 kinder 18/22 jahre und sie wohnen in Rumenien. Meine frau hat bekommen ein Aufenthalsgenemigund das 2 mal für 2 jahre
(das erste mal für 1 Jahr).Bevor der jüngste , 18 jahre war hat er in Hermanstadt
bei den Konsulat ein antrag auf Familienzusamenfürung gestelt und es wurde abgelent. Mit die begründung das der Tatbestand einer außergewöhnliche Härte gem §20 Abs. 4 Nr. 2 AuslG liegt nicht vor.
Die kinder sind in der schule. der 22 -järige ist bei der Hochschule (in studentenheim)und der 18 järige in gymnasiumwohnt bei seiner oma). Sie haben kein Vater,(verstorben). Am schlus ist eingetragen folgendes:Es besteht eine Möglichkeit im Ramen einen Visum-Verfahrens die Aufenthaltsbewilligung zum Studium in der B.R.D zu beantragen.
In Januar 2004 haben wir den 18- jährige hier in deutschland in einer Privat(statlich anerkant) schule für 2 wochen als probe gebracht. Die Schulleitung hat uns versprochen das er könnte ab sommer anfangen hier in der schule.
Was schlagen Sie uns vor ?
1.was solten wir tun das er ein Visum bekommt?
2. bestet keine möglihkeit das er ein aufenthalsgenemigung
für eine familienzasamenfürung bekomt?

Wir bedanken und in voraus, mit der hofnung das jemand uns helfen möchte.

[Dieser Beitrag wurde von Memphis am 16.02.2004 editiert.]

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bulisor
Mitglied

Beiträge: 1
Von:Paclisa
Registriert: Jan 2004

erstellt am 28.01.2004 um 22:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von bulisor anzusehen!   Klicken Sie hier, um bulisor eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Libe Memphis,
also dain Frau is Rumenerin und hat bekomen ain Aufehaltgenemigung und solen komen jetz di kindern. sind volljerig. Und mit die begründung das Härte liegt nicht vor wurde abgelent.

Tja, Landsmann, dann glaube ich benötigst Du kompetente Hilfe. Ich würde zu einem der vielen Advokaten gehen, die Ausländerrecht bearbeiten. Dort kannst Du um Rat fragen.

Si n-as mai face abuz de bunavointa unora si altora pentru consultatii gratuite. Cred ca multi s-au cam saturat de aceste teme, care nu au nimic comun cu temele caror le este dedicat acest site.
Cu stima
Bulisor, un landsleut get pe get.

IP: gespeichert

Memphis
Mitglied

Beiträge: 58
Von:D,78...-K.....
Registriert: Jan 2004

erstellt am 01.02.2004 um 21:01 Uhr          Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo-Ich häte gerne den Herrn RA Fabritius seine meinung wiesen.

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 02.02.2004 um 10:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Geehrter Herr Memphis,

eine Meinung zu einem ganz konkreten Verfahren habe ich nur nach Prüfung der Unterlagen. Sie können mir diese gerne zusenden (incl. des Ablehnungsbescheides). Anschließend teile ich meine Meinung dazu schriftlich mit. Kosten berechne ich gem. § 20 BRAGO (Erstberatung).
Viele Grüße
Dr. Fabritius

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