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spätaussiedler siebenbürgen

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Autor Thema:   spätaussiedler siebenbürgen
gigibobu
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Apr 2004

erstellt am 26.04.2004 um 22:55 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von gigibobu anzusehen!   Klicken Sie hier, um gigibobu eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo ! an alle die sich mit dem Thema auseinandersetzen , ich wäre sehr dankbar für einen kompetenten Rat in folender Sache:
Mein Vater lebt in Siebenbürgen , ist im Rentenalter , und möchte nach Deutschland aussiedeln . Er hat einen Aufnahmebescheid , datiert vor 1992 . Allerdings möchte er sein Eigentum in Siebenbürgen(Haus,Garten) nicht komplett aufgeben , sondern als Zweitwohnsitz/Ferienhaus weiterhin nutzen können.Meine Fragen hierzu :
1. unter welchen Voraussetzungen wird mein Vater als Spätaussiedler anerkannt?
2. besteht ein Rentenanspruch?
3. muss auf die rumänische Staatsbürgerschaft im Zuge der Verfahren verzichtet werden?
4.was geschieht mit dem Eigentum in Siebenbürgen ?
würde mich über feedback sehr freuen,
werner


IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 28.04.2004 um 09:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Antwort ist ganz einfach:
1) wenn er mit dem genannten Aufnahmebescheid zuzieht, wird er auch anerkannt (da Bescheid vor 1993 muss keine Benachteiligung belegt werden).
2)Grundsätzlich besteht Anspruch auf FRG-Leistungen nach Anerkennung. Ob ein Rentenanspruch besteht, müsste anhand seines Lebenslaufes und der Unterlagen geprüft werden.
3) nein
4)kann er behalten oder sonst was damit machen.
Viele Grüße
Dr. Fabritius

IP: gespeichert

gigibobu
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Apr 2004

erstellt am 28.04.2004 um 16:40 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von gigibobu anzusehen!   Klicken Sie hier, um gigibobu eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius ,
ich möchte Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort danken.Sie wiederlegen beispielhaft die gängige Meinung , guter Rat sei teuer.
...Respekt,Werner

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