erstellt am 04.12.2004 um 17:11 Uhr
Hallo Cristina,einen direkten Rat, wie der Widerspruch zu begründen ist, kann ich leider nicht geben, weil ich den Fall nicht kenne.
Allgemein kann ich dazu sagen, dass seit 1993 die volkstumsbezogene Benachteiligung erforderlich ist und seit 1998 die "Vereinsamung" nicht mehr ausreicht, sondern individuelle Benachteiligung belegt werden muss. Was nun als "individuelle volkstumsbezogene Benachteiligung" im Leben Ihrer Eltern belegt werden kann, wissen nur Sie am besten.
Einzelfälle, die mit Erfolg in Einzelfällen durchgesetzt werden konnten:
- Erkrankungen aus der Zeit der Deportation (z.B. nach Russland), die 1992 noch fortgewirkt haben.
- manchmal belegbare Benachteiligungen bei Restitutionsverfahren, wenn zusätzlich staatliche Hilfe gegen die Benachteiligung nicht gewährt wurde...
- belegbare volkstumsbezogene berufliche Nachteile (z.B. Kündigung wegen der Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum), wobei hier meist ein Beleg der Kausalität (Volkstumsbezogenheit) nicht oder sehr selten gelingt.
Was nichts bringt:
- "Man hat mir die Hühner geklaut"
Grund: nicht volkstumsbezogen
- "Man hat mir [sas prost] hinterhergerufen, zur Polizei bin ich aber deswegen nicht gegangen"
Grund: Intensität der Benachteiligung vernachlässigbar und Möglichkeit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe (Anzeige wegen Beleidigung)nicht in Anspruch genommen.
etc. Die Liste der nicht ausreichenden Gründe könnte sehr lange werden.
Viele Grüße
Dr Fabritius
[Dieser Beitrag wurde von RA Fabritius am 04.12.2004 editiert.]