erstellt am 24.01.2005 um 19:53 Uhr
Hallo, Herr Fabritiusich bin ein Siebenbürger Sachse und seit bald 5,5 Jahren in Deutschland, allerdings nur als Student (Aufenthaltsbewilligung), und die ist nur zum Studium gültig (plus unselsbtständige Erberwstätigkeit, max. 90 Tage im Jahr).
Die Sache ist folgende: meine Eltern haben die RU-Nr. (Aufnahmebescheid) zu spät beantragt. Ausgestellt ist sie im Februar 1995, also leider nach 1993. Meine Eltern sind in RO und wollen da auch nicht weg. Ich möchte aber gerne in DE bleiben dürfen. Ich stehe in der RU-Nr. auch mit drinn, als deren Abkömmling, da ich 1995 noch minderjährig war.
Nun habe ich schon versucht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, aber es wurde mir immer gesagt "Tja, der Zug ist abgefahren und Ihre RU-Nr. wurde zu spät beantragt". Ausserdem hätte ich das mit meinen Eltern zusammen beantragen müssen, da ich keine separate Ru-Nr. habe, sondern auf der meiner Eltern draufstehe (aufgrund meiner damaligen Minderjährigkeit, wie erwähnt).
Meine Frage: gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen oder "wenigstens" eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Hat sich da beim Neuen Zuwanderungsgesetz etwas geändert diesbezüglich? Die deutsche Volkszugehörigkeit ist kein Problem, da ich einen Ahnenpass habe. Müsste ich aber beweisen, dass ich in RO irgendwie benachteiligt bin?
Wenn das als Spätaussiedler nicht geht, werden meine 5,5 Jahre, in denen ich eine Aufenthaltsbewilligung hatte, angerechnet auf die 8 Jahre, die man sich in DE aufgehalten haben muss, um einen Anspruch auf Einbürgerung zu erhalten?
Zum Glück hat man als ausländischer Absolvent nach dem neuen Zuwanderungsgesetz die Möglichkeit, nach Beenden der Uni (was bei mir in den nächsten 2 Monaten der Fall sein wird) noch ein Jahr in DE zu bleiben, um sich einen Job zu suchen. Frage: falls man sich eine Arbeit findet, muss das Unternehmen nachweisen, dass es keinen Deutschen (also eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit) für die Stelle gefunden hat? Oder kann es auch einen "Ausländer" direkt anstellen?
Vielen Dank,
Bernd