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Hab ich noch die Chance auf die deutsche Staatsangehörigkeit?

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Autor Thema:   Hab ich noch die Chance auf die deutsche Staatsangehörigkeit?
bernd_s
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Jan 2005

erstellt am 24.01.2005 um 19:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von bernd_s anzusehen!   Klicken Sie hier, um bernd_s eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo, Herr Fabritius

ich bin ein Siebenbürger Sachse und seit bald 5,5 Jahren in Deutschland, allerdings nur als Student (Aufenthaltsbewilligung), und die ist nur zum Studium gültig (plus unselsbtständige Erberwstätigkeit, max. 90 Tage im Jahr).

Die Sache ist folgende: meine Eltern haben die RU-Nr. (Aufnahmebescheid) zu spät beantragt. Ausgestellt ist sie im Februar 1995, also leider nach 1993. Meine Eltern sind in RO und wollen da auch nicht weg. Ich möchte aber gerne in DE bleiben dürfen. Ich stehe in der RU-Nr. auch mit drinn, als deren Abkömmling, da ich 1995 noch minderjährig war.

Nun habe ich schon versucht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, aber es wurde mir immer gesagt "Tja, der Zug ist abgefahren und Ihre RU-Nr. wurde zu spät beantragt". Ausserdem hätte ich das mit meinen Eltern zusammen beantragen müssen, da ich keine separate Ru-Nr. habe, sondern auf der meiner Eltern draufstehe (aufgrund meiner damaligen Minderjährigkeit, wie erwähnt).

Meine Frage: gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen oder "wenigstens" eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Hat sich da beim Neuen Zuwanderungsgesetz etwas geändert diesbezüglich? Die deutsche Volkszugehörigkeit ist kein Problem, da ich einen Ahnenpass habe. Müsste ich aber beweisen, dass ich in RO irgendwie benachteiligt bin?

Wenn das als Spätaussiedler nicht geht, werden meine 5,5 Jahre, in denen ich eine Aufenthaltsbewilligung hatte, angerechnet auf die 8 Jahre, die man sich in DE aufgehalten haben muss, um einen Anspruch auf Einbürgerung zu erhalten?
Zum Glück hat man als ausländischer Absolvent nach dem neuen Zuwanderungsgesetz die Möglichkeit, nach Beenden der Uni (was bei mir in den nächsten 2 Monaten der Fall sein wird) noch ein Jahr in DE zu bleiben, um sich einen Job zu suchen. Frage: falls man sich eine Arbeit findet, muss das Unternehmen nachweisen, dass es keinen Deutschen (also eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit) für die Stelle gefunden hat? Oder kann es auch einen "Ausländer" direkt anstellen?

Vielen Dank,
Bernd

IP: gespeichert

Gympl
Mitglied

Beiträge: 7
Von:Deutschland 73779 Deizisau
Registriert: Okt 2004

erstellt am 22.02.2005 um 19:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Gympl anzusehen!   Klicken Sie hier, um Gympl eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Ich find sowas ganz schlimm!
Spätaussiedler werden nicht aufgenommen aber Menschen aus anderen Ländern, die mit Deutschland nichts zu tun haben?!?!?!
Es gibt genug "Deutsche" die einen deutschen Pass haben, aber kein Deutsch können, oder wenn nur spärlich!
Ich finde das eine Frechheit!

Ich hoffe, dass du es irgendwie schaffst hier zu bleiben! Wenn nicht, dann hast du vielleicht glück, weil Rumänien kommt ja in die EU (vielleicht 2007) dann sollte sich ja eigentlich die Gesetzeslage diesbezüglich ändern!

[Dieser Beitrag wurde von Gympl am 22.02.2005 editiert.]

IP: gespeichert

RA Fabritius
Mitglied

Beiträge: 301
Von:D-81679 München
Registriert: Okt 2000

erstellt am 22.02.2005 um 22:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von RA Fabritius anzusehen!   Klicken Sie hier, um RA Fabritius eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Bernd,

da Ausländerrecht nicht primär zu meinen Tätigkeitsfeldern gehört habe ich mich in das neue Zuwanderungsgesetz noch nicht vertieft eingearbeitet. Mit Ihren Fragen können Sie sich besser an Herrn RA Dr. Schmidt in Nürnberg wenden, da er hier der ausgewiesene Spezialist ist. Die Kosten für eine Erstberatung können Sie dort sicher auch telefonisch klären.

Viele Grüße und viel Erfolg

IP: gespeichert

Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 25.02.2005 um 09:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
...

[Dieser Beitrag wurde von Josef am 09.08.2005 editiert.]

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bernd_s
Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Jan 2005

erstellt am 07.03.2005 um 20:40 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von bernd_s anzusehen!   Klicken Sie hier, um bernd_s eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Danke für die Antworten.

@Josef:

Mit was für einem Vísum bist Du hier?

Ich habe nur eine Aufenthaltsbewilligung (nach altem Recht), gebunden an einen Zweck, in meinem Fall das Studium.

Ich bin auch schon 5,5 Jahre hier, allerdings nur mit dieser Bewilligung. Ich weiss nur nicht, ob diese Jahre auch zu den 8 Jahren zählen, die man hier bleiben muss. Ich hab irgendwo gelesen, man müsste 8 Jahre lang eine AufenthaltsERLAUBNISS gehabt haben. Aber manche Bundesländer erkennen auch die Zeit an, in der man eine Bewilligung hat.

Stimmt das?

Tschüß,
Bernd

IP: gespeichert

Josef
Mitglied

Beiträge: 51
Von:D- Nürnberg
Registriert: Jan 2003

erstellt am 08.03.2005 um 09:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Josef anzusehen!   Klicken Sie hier, um Josef eine eMail zu senden!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
...

[Dieser Beitrag wurde von Josef am 09.08.2005 editiert.]

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