Beiträge: 301 Von:D-81679 München Registriert: Okt 2000
erstellt am 26.01.2005 um 13:30 Uhr
Das Formular gibts für Mitglieder des Verbandes bei der Kreisgruppe oder Landesgruppe (dort erfragen). Sonst per Post auf Anforderung. Wissen müsste man noch für die Auswahl des richtigen Formulars, ob Sie Tagelöhner oder Monatslöhner waren.
erstellt am 02.06.2005 um 00:20 Uhr
Folgendes habe ich in den "Erläuterungen" eines aktuellen Rentenbescheides gelesen. Kann das jemand so "erläutern" das auch ein Laie das versteht?:
Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
erstellt am 02.06.2005 um 07:54 Uhr
Ganz einfach: die in den erwähnten Anlagen genannten Werte beziehen sich auf glaubhaft gemachte und nicht auf nachgewiesene Zeiten. Also: werden Zeiten "nachgewiesen" und nicht nur "glaubhaft" gemacht, sind die Werte entsprechend zu erhöhen. Axel Azzola
erstellt am 02.06.2005 um 10:40 Uhr
Danke für die Antwort. Mich verwirrt aber dieses Fünftel. Bisher habe ich nur von Sechstel 5/6 bzw. 6/6 gehoert.
Mein Verständniss bisher: Wenn die Zeiten aus den Tabellenwerten glaubhaft sind, bekommt man das zusaetzliche Sechstel (6/6) ansonsten nicht (nur 5/6). Aber in dieser Erläuterung lese ich nun irgendetwas von zusaetzlichem Fuenftel ...
Beiträge: 613 Von:BRD 14167 Berlin Registriert: Apr 2004
erstellt am 02.06.2005 um 12:09 Uhr
Nochmal rechnen:1/5 von 100 ist 20 Wird der Wert der "glaubhaft" gemachten Ansprüche mit "100" zu Grunde gelegt, muss dieser um 20%, also um 1/5 erhöht werden. Wird der Wert für nachgewiesene Zeiten gekürzt, muss dieser von 120 um 1/6 (also: wieder 20) gekürzt werden. Axel Azzola
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