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Thema: Namenänderung bei Einreise - automatisch oder nicht?
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Peter1000 Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Nov 2005
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erstellt am 11.11.2005 um 19:05 Uhr
Hallo liebes Forum! ich habe diese Frage: Bei unserer Einreise 1992 nach Deutschland wurde auch mein Vorname in eine deutsche Form geändert und der zweite weggelassen. Mein Vater ist sehr traditionell und es ist ihm aufgefallen, dass er nie einer solchen Änderung zugestimmt hat. Ging das damals automatisch oder war dies ein Verwaltungsfehler? Für jede Information bin ich Euch sehr dankbar! Viele Grüße Peter IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 13.11.2005 um 10:41 Uhr
Für eine Antwort sind die Angaben etwas dünn...Eigentlich werden die NAmen aus der Geburtsurkunde übernommen, ausser man beantragt etwas anderes. Was genau wurde weggelassen und geändert und in welchen Urkunden? was steht jetzt in Deinem Personalausweis? Viele Grüße IP: gespeichert |
Peter1000 Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Nov 2005
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erstellt am 13.11.2005 um 14:54 Uhr
Hallo Herr Fabritius, hallo liebes Forum, herzlichen Dank für die Antwort. Ich bemühe mich, den Fall transparenter darzustellen und zusätzliche Angaben zu machen. Der Name wurde in folgender Weise verändert: 1. Mein zweiter Vorname fiel komplett weg. 2. Mein erster Vorname wurde eingedeutscht. 3. Der Nachname blieb im Original erhalten. In den Urkunden finden sich folgende Angaben: 1. In meiner Geburtsurkunde, von der ich leider nur eine beglaubigte Abschrift habe, steht der unveränderte Name. 2. Im Registrierschein stehen die zwei Versionen zusammen. In der ersten Spalte einmal die veränderte Version (s.o.), darauf folgt in der Spalte "Abweichende Schreibweise laut Pass" die unveränderte. 3. In der Einbürgerungsurkunde steht dann wieder die unveränderte Version. 4. Im Personalausweis dann wieder die veränderte (s.o.). Ich hoffe, die gemachten Angaben helfen. Mein Vater sagt, er hätte keine Namensänderung beantragt und auch kein solches Forumular unterschrieben. Weiterhin verfügt er auch über kein solches Dokument das belegt, dass eine Namensänderung durchgeführt wurde. Wie ist Ihre (und eure Meinung) dazu? Viele Grüße Peter
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Peter1000 Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Nov 2005
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erstellt am 23.11.2005 um 13:40 Uhr
Weiß den niemand eine Antwort darauf (auch nicht die Experten) oder hat wenigstens eine Meinung? Sehr schade... IP: gespeichert |
hlw unregistriert
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erstellt am 23.11.2005 um 14:50 Uhr
Zitat: Original erstellt von Peter1000: Weiß den niemand eine Antwort darauf (auch nicht die Experten) oder hat wenigstens eine Meinung? Sehr schade...
Hmm, liest sich eigen ... Entweder versucht da wer ganz gezielt mit konstruierten Daten zu provozieren oder zeigt jemand eine Vorgangsweise auf, die wir alle sattsam vor allem von der abgedankten ungarischen Verwaltung in 7b wissen. Noch in der Zeit zwischen 1940 und 1944, als den Ungarn durch Führers Gnaden noch ein kurzes administratives Intermezzo in einem Teil von 7b gestattet worden war, hatten manche sich dort allmächtig aufspielenden magyarischen Bürokraten nix Besseres in ihrem bornierten Schädel als einem rumänischen Bäuerlein, der aufs Standesamt gekommen ist um seine Tochter auf den Namen Ileana zu benamsen mit einer Geburtsurkunde auf den Namen Ilona nach Hause zu schicken. Aus der Zeit der rumänischen Verwaltung nach dem Kriege sind ähnliche Deppereien bekannt. Dass soetwas auch in Deutschland in jüngster Zeit geschehen sein sollte - und zwar gegen den Willen der Betroffenen, bzw. "automatisch" - ist neu für mich. Wer hat Ähnliches erlebt? IP: gespeichert |
reni99 Mitglied Beiträge: 9 Von:D, Raum Stuttgart Registriert: Feb 2006
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erstellt am 18.02.2006 um 17:49 Uhr
Jeder der einen Aufnahmebescheinigung hatte, wurde schon im Lager gefragt ob er seine Name ändern wolle. Und so ging es AUTOMATISCH. Deswegen wurde auf dem Registrierschein die ÄNDERUNG gemacht. Den Registrierschein braucht mann immmer wieder, ist wie ein Personalausweis (für Spätaussiedler).Egal von welchem Land sie auch kommen. Und so passiert es weiter.Die Kluge Behörden stellen dir so etwas aus und passiert es das du nicht anerkannt wirst als deutscher. Das heißt, bekommst Jahre lang DULDUNG und dann Aufenthaltsbefugnis IN DEINER RUMÄNISCHEN PASS. Dieser Pass läüft mal ab und du musst das verlängern. Inzwischen hast du geheirat mit ein Ausländer. Die D Behörden verlangen von dir eine Internationale Geburtsurkunde.Kein Problem.Diese Heiratsurkunde wird Anekannt aber nicht übersetzt.Für den neuen Pass brauchst du eine Heiratsurkunde vorlegen.Da steht Joseph. In den Internat. Geburtsurkunde steht Josif. Für die neue Ru Pass braucht man die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde. Stimmt nicht miteinander. Dann hat man dich gefragt wie konnten die DEUTSCHE deine Name ÄNDERN ohne die DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT ZU HABEN? DAs ist Fälschung, du bist noch rumäner hast nur ein PaSS. Wo ich die Amtsgericht gefragt habe was das soll haben die schriftlich geantwortet für Deutschland sind sie Joseph. Letztentlich wollten die Ru eine neue Heiratsurkunde. Diese wurde im China ausgestellt nach die deutsche Urkunden. Da du nach China nicht fahren kannst(zu teuer)bist du gezwungen die Ru Behörden anzulügen und sagen , ja ich bin verheiratet mit Ex Frau. Denn schliesslich musst die Scheidung auch im Ru anerkennen und auf die Scheidungsurkunde steht auch Joseph nach der Registrierschein.Hat mann die Scheidungsurkunde übersetzt aber mit Joseph. Die Rumäner haben gesagt ist nicht gültig.Nun soviel zu magyarisierung und deutsche. IP: gespeichert |
Peter1000 Mitglied Beiträge: 6 Von: Registriert: Nov 2005
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erstellt am 24.02.2006 um 15:08 Uhr
Zitat: Original erstellt von reni99: Jeder der einen Aufnahmebescheinigung hatte, wurde schon im Lager gefragt ob er seine Name ändern wolle. Und so ging es AUTOMATISCH. Deswegen wurde auf dem Registrierschein die ÄNDERUNG gemacht.
Ja, ich verstehe. Aber darf die Änderung auch automatisch gemacht werden, wenn man die Frage nach Änderung seines (Vor)namens verneint hat und auch keine Formulare diesbezüglich unterschreieben hat? Wohl nicht, oder? Ich verstehe auch nicht ganz das Springen zwischen dem Originalnamen und dem verändertem Namen in der Einbürgerungsurkunde und dem Registrierschein etc. Als ich letzte Woche einen neuen Personalausweis beantragen wollte, verlangte man die Vorlage der Einbürgerungsurkunde. Soweit so gut! Dann aber sagte man mir, der alte Ausweis der auf dem veränderten Namen ausgestellt ist, sei "falsch" und es müsse ein neuer mit meinem ursprünglichem Namen gemacht werden. Es ist einfach eine Katastrophe, was soll ich tun? IP: gespeichert |
reni99 Mitglied Beiträge: 9 Von:D, Raum Stuttgart Registriert: Feb 2006
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erstellt am 04.04.2006 um 22:45 Uhr
Leider alles ist hier eine Katastrophe geworden.IP: gespeichert |