sandacer Mitglied Beiträge: 1 Von:Bayern,92648 Vohenstrauß Registriert: Jun 2006
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erstellt am 25.06.2006 um 08:46 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabrizius, mein Mann bezieht seit Mai 2002 Altersrente gemäß FRG, da er als Vertriebener anerkannt ist.Die in RO zurückgelegten Versicherungszeiten wurden glaubhaft anerkannt, da wir nicht die nötigen Unterlagen aus RO haten. Am 10.06.2006 hate er endlich das Arbeitsbuch und die Auszüge aus Gehaltslisten aus RO erhalten und am 13.06.2006 zum Versicherungsträger BFA-Berlin zugesendet zwecks Anerkennung der Zeiten als nachgewiesen. Von BFA ist am 21.06.2006 eine Mitteilung gekommen, daß ab 01.06.06 ein deutsch-rumänisches Abkommen in Kraft ist und für den "Erwerb eines Leistungsanspruches die in beiden Staaten zurückgelegten Zeiten zusammengelegt werden müßen". Als Folge davon wurden die Vordrücke D/RO 202 und 207 gesendet, die ergänzt zurückgeschickt werden müßen. Mein Mann beabsichtigt nicht die Teilrente für die in RO zurückgelegten Zeiten gem. Leistungsexportprinzip in RO zu erhalten. Warum dann die neue Prozedur wenn die Zeiten in RO gemäß FRG schon anerkannt wurden? Welche Auswirkung hat das Abkommen in diesem Fall und wie sollen wir reagieren ? In Erwartung Ihrer Antwort bedanke ich mich in Voraus sandacerIP: gespeichert |