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Thema: Rente aus Rumänien
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NicoletaS Mitglied Beiträge: 4 Von:D, 90469 Nürnberg Registriert: Feb 2007
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erstellt am 20.02.2007 um 15:01 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius, ich habe meinen Rentenbescheid vom 6.02.07 bekommen mit Beginn der Rente am 1.03.07. Am 13.02.07 bekomme ich einen Fragebogen und das Formular E207, um noch zusätzliche Fragen (obwohl alles in meinem Rentenbescheid vollständig ist) zu den Versicherungszeiten aus einem anderen Land (Rumänien) zu beantworten. Telefonisch wurde mir gesagt, dass durch den EU Betritt zum 1.01.07 Pflicht wäre diese Formulare zu beantworten, damit ich diese Zeiten bezahlt von Rumänien bekomme. Was muss und soll ich tun? Vielen herzlichen DankIP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 20.02.2007 um 15:49 Uhr
Hallo Nicoleta, zuerst den Grundsatz: ein Rentenantrag in Deutschland gilt automatisch auch als Antrag auf Rente aus Rumänien, weil es im EU-Recht so geregelt ist (Art 44 VO 1408/71). Für eine genauere Antwort fehlen aber in Deiner Frage noch wichtige Infos: sind die Zeiten aus Rumänien in dem deutschen Rentenbescheid über das FRG vollständig anerkannt? dann bleibt es bei Bezug von Altersrente Dir überlassen, was Du machst, weil Du die Antragsgleichstellung aufschieben kannst. Sonst wäre eine genaue Prüfung Deines Bescheides zweckmäßig, um eine Aussage treffen zu können. Wenn Du (mangels Vertriebenenausweis) keine rumänischen Zeiten in Deinem Bescheid hast, kannst Du die Formulare sorgenlos ausfüllen und zurücksenden. Viele Grüße IP: gespeichert |
NicoletaS Mitglied Beiträge: 4 Von:D, 90469 Nürnberg Registriert: Feb 2007
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erstellt am 22.02.2007 um 14:52 Uhr
Hallo Herr Fabritius, vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Zeiten aus Rumänien sind in dem Rentenbescheid vollständig annerkannt. Soll ich dann schreiben, dass ich die Antragsgleichstellung (auf unbestimmte Zeit) aufschieben möchte? Ohne das ich die Formulare ausgefüllt zurücksende, obwohl diese von mir verlangt werden wegen dem EU Beitritt. Herzlichen Dank.IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 22.02.2007 um 20:22 Uhr
ja können Sie so machen, allerdings wird die Behörde wegen Art 45 und 46 der EU-VO 1408/71 weitere Angaben benötigen, die zur Berechnung der deutschen Rente erforderlich sind (und nichts mit der Rentenzahlung aus Rumänien zu tun haben): entweder die Info, dass ausser den im deutschen Rentenverlauf bereits enthaltenen Zeiten auch in Rumänien keine anderen Zeiten zurückgelegt wurden - oder das eine Formular mit dem Lebenslauf aus Rumänien in groben Schritten ausgefüllt. Hintergrund: bei Berechnung der deutschen Rente kommt es an einigen Stellen auf eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren an (z.B. ob Sie 35 JAhre haben, damit eine bestimmte Vorschrift angewendet wird). Hierbei müssen auch die Zeiten aus Rumänien, die nicht schon im deutschen Versicherungsverlauf enthalten sind, berücksichtigt werden. Deshalb müssen die Rentenbehörden diese Infos auch dann haben, wenn die Antragsgleichstellung wegen Aufschiebung nicht gilt. Sie sind zur Berechnung der deutschen Rente erforderlich. Viele Grüße
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NicoletaS Mitglied Beiträge: 4 Von:D, 90469 Nürnberg Registriert: Feb 2007
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erstellt am 23.02.2007 um 15:43 Uhr
Hallo Herr Fabritius, bitte Entschuldigung, aber nochmals zu den Formularen: 1) das Formular mit dem groben Lebenslauf ist E207, werde ich ausgefüllt nach Berlin schicken 2) das andere heisst "Fragebogen zur Einleitung des zwischenstaatlichen Renten- verfahrens", verlangt meine K-to Nr. in Deutschland für die Geldüberweisung aus RO. Das würde ich nicht zurückschicken sondern die Antragsgleichstellung Aufschiebung beantragen. Kann das so funktionieren oder noch einen Widerspruch stellen? Ich bin verunsichert weil ich die Konseqenzen nicht einschätzen kann. Danke vielmals.IP: gespeichert |
Fabritius Moderator Beiträge: 483 Von:81679 München Registriert: Feb 2005
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erstellt am 23.02.2007 um 19:55 Uhr
Kann genau so funktionieren, Hinweis zu Konsequenzen aber erst nach Prüfung der Unterlagen und des Rentenkontos möglich. Vorher kann es nur ein allgemeiner Meinungsaustausch im Forum bleiben. Viele GrüßeIP: gespeichert |
NicoletaS Mitglied Beiträge: 4 Von:D, 90469 Nürnberg Registriert: Feb 2007
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erstellt am 01.03.2007 um 13:49 Uhr
Hallo Herr Fabritius, am Ende habe ich nur das Schreiben mit der Aufschiebung der Antragsgleichstellung auf unbestimmte Zeit geschickt. Habe sofort die schriftliche Zustimmung von DRB bekommen. Nochmals vielen herzlichen Dank für den Meinungsaustausch. Viele GrüßeIP: gespeichert |